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mentlich bei R. Graßhoff, »Belgiens Schuld« (Berlin
1915), und bei K. Hamipe, Die Schuld der belgischen
Regierunge (.Internationale Monatsschrift-, Jahrg.
1915, Novemberheft, Sp. 161 ff.). Hier sind die Beweise
für die Verhandlungen englischer und belgischer
Offiziere in den Jahren vor dem Krieg vorgelegt.
Es wird daselbst dargetan, daß der Einmarsch
englischer Truppen in Belgien »im Fall eines internationalen
Konflikts-- (en cas de conflit international),
nicht etwa erst »im Fall einer bereits erfolgten
deutschen Neutralitätsverletzung= in Aussicht
genommen war. Es läßt sich auch nicht bestreiten,
daß das belgische Ministerium von jenen Verhandlungen
Kenntnis genommen hat. Die Verschuldung
der belgischen Regierung bei den Kriegsgreueln liegt
auch zutage. Amtliche Pütensrücke über diese Dinge
sind abgedruckt in der Denkschrift unseres Auswärtigen
Amts Die völkerrechtswidrige Führung des belgischen
Volkskriegs-(Berl. 1915) und in dem Buche-Der
deutsche Krieg und der Katholizismus, deutsche Abwehr
französischer Angriffe, herausgegeben von deutschen
Katholiken= (das. 1915). Zur Entfesselung des
Franktireurkriegs hat die Beibehaltung der veralteten
Nationalgarde mit ihrem Wechsel von bürgerlicher
Kleidung und Uniform beigetragen. Aber die belgischen
Behorden trifft wegen ihrer Erlasse vom August
1914 auch eine unmittelbare Schuld. Endlich hat die
alte Verhetzung gegen Deutschland hier gleichfalls ihre
Früchte getragen.
Der dem Deutschen Reich gemachte Vorwurf, daß es
mit der Absicht der Eroberung des belgischen Staates
in den Krieg getreten sei, ist völlig grundlos. Hätte
Belgien beim Beginn des Krieges den Beweis seiner
Unabhängigkeit von England und Frankreich erbracht,
so hätte Deutschland sich in dem Bewußtsein,
an seiner Grenze einen wahrhaft neutralen Staat zu
haben, zu Belgien nie anders gestellt als zu Holland
oder der Schweiz. Nachdem 8 aber Belgien zum
Werlzeug der Wohmächte, insbes. Englands, gemacht
hat, ist Deutschland durch den Zwang der Dinge genötigt,
seine bisherigen Beziehungen zu Belgien einer
Prllfung zu unterziehen.
Die provisorische ng. Schon wegen der
Länge des Krieges verdient die provisorische Regierung,
die Belgien durch Deutschland erhalten hat, erhöhte
Beachtung; aber auch sachlich ergeben sich bei
ihr interessante Verhältnisse. An der Spitze der gesamten
Verwaltung steht der Generalgouverneur (der
zugleich Oberstkommandierender der Besatzungsarmee
ist) mit seinem Militärstab. Der = Verwaltungschef
bei dem Generalgouverneur in Belgien , der an der
Spitze der Zivilverwaltung steht und einen Stellvertreter
zur Seite hat, ist ihm unterstellt. Die Provinzen,
die Stadt Brüssel und die Festung Antwerpen
unterstehen militärischen Gouverneuren mit Generalsrang,
denen wieder Zivilpräsidenten beigegeben sind,
unter denen die Kreischefs (mit Oberstenrang) arbeiten,
auch sie von Zivilkommissaren unterstützt. Unmittelbar
unter den Generalgouverneur sind neuerdings
zu seiner Beratung und Verfügung zwei besondere
Abteilungen gestellt, die eine für Finanz- und
Bankwesen, die andere die sog. politische Abteilung.
Der letzteren unterstehen auch der Flamenausschuß
und der Preßausschuß.
Die deutsche Verwaltung läßt sich von dem Gelichtspunkt
leiten, daß Belgien, wenn der Frieden
klommt, nicht ein ausgesogenes Land ist, sondern
lebendig und lebenskräftig dasteht. Nach Möglichkeit
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sucht sie die belgischen Beamten und die Einwohner
zur Mitarbeit heran zuziehen. Zum beträchtlichen Teil
ist ihr dies auch gelungen. So hat die Polizei in den
Städten und auf dem Land ihre Tätigkeit wieder auf.
enommen, natürlich unter überwachung durch deutches
Militär, das für die Sicherheit aller öffentlichen
Einrichtungen und Gebäude, vor allem auch der
Bahnen, einsteht. Ebenso sind die Briefträger, durch
den Druck der belgischen öffentlichen Meinung gleichsam
gezwungen. wieder in ihren Dienst eingetreten.
Die Rechtsprechung liegt in der Hauptsache in belgischen
Händen; aber der Justizausschuß bei der Zivilverwaltung
in Brüssel übt eine gewisse Aufsicht.
Militär= und Zivilbeamte bilden ein über das ganze
Land ausgebreitetes Netz, innerhalb dessen Maschen
die belgischen Behörden weiter arbeiten können und
sollen. In diesem Rahmen wird auch die Selbstverwaltung
der Städte anerkannt. Der für das okkupierte
Belgien eingesetzte und mit umfassenden Aufgaben
betraute= Wirtschaftsausschuß zieht Sachverständ
e der Interessenten aus dem deutschen wie
elgischen Wirtschaftsleben zu Rate. Durch englischen
Diebstahl sind die Barbestände der belgischen Nationalbank,
ihre Noten und Notenklischees nach London
geschafft. Der damit verfolgten Absicht, die Verwaltung
Belgiens lahmzulegen und in die belgischen
Geldverhältnisse Verwirrung zu bringen, ist jedoch
die deutsche Generalverwaltung wirksam entgegenetreten,
indem sie eine bestehende belgische Bank, die
ociété générale de Belgique, für die Dauer des
Krieges mit dem Notenprivileg ausstattete. Im Zusammenhang
damit wurde auch die Kontributionsfrage
von Jahr zu Jahr neu geregelt (gemeinsame
Schuldgarantie aller neun Provinzen). Die Regelung
der Bankfrage hat Deutsche und Belgier hier zu gemeinsamer
Arbeit vereinigt. Die Industriearbeiter
haben der überwiegenden Mehrzahl nach die Arbeit
wieder ausgenommen, und die Vertreter der Industrie
haben dem Generalgouverneur ihre Unterstützung zugesagt.
Ein Haupthindernis für die vollständige Erneuerung
derindustriellen Arbeit liegt in der mangelnden
Rohstoffzufuhr (Eisenerze, Flachs, Baumwolle).
Leider vdnt das belgische Rote Kreuz seine Mitarbeit
versagt. Die deutsche Verwaltung hatte den Wunsch
gehabt, seinen Aufgabenkreis zu erweitern (eine Friedensarbeit
kannte es bisher überhaupt nicht) und ihm
die Fürsorge für eine Reihe von Notständen zu Übertragen,
mit denen es sich bisher nicht befaßt hatte.
Nun hat sie diese Obliegenheiten in eigene Hand genommen.
Es ist jetzt ein neues belgisches Rotes
Kreuze geschaffen worden, an das das beschlagnahmte
Vermögen des alten übergegangen ist und das unter
anderm eine Sackfabrik und die Herstellung wollener
Strümpfe in Heimarbeit organisiert hat. Säuglingspflege,
Sittenpolizei sind neu geordnet.
Aus dem Gesagten ergibt sich bereits, daß die deutsche
Verwaltung sich keineswegs darauf beschränkt,
nur Kriegsschäden zu heilen, sondern eine Arbeit von
dauernder Wirkung als ihre Aufgabe betrachtet. Ein
roßes Stück echter Friedensarbeit ist schon getan.
ie Tatsache, daß Belgien jetzt unter deutscher Verwaltung
steht, wird unbedingt, wie sich auch das
Schicksal des Landes weiterhin gestalten mag, dauernde
Spuren hinterlassen. Wir gedenken hier zweier Gebiete,
auf denen Belgien beträchtlich hinter Deutschland zurückstand,
des Schulwesens (im Sinne des allgemeinen
Schulzwangs) und der sozialen Fürsorge (der sozialpolitischen
Einrichtungen). Auf diesen Gebieten ist
Belgien