Contents : Meyers Großes Konversations-Lexikon. Erster Teil. (1)

Below:

mentlich  bei  R.  Graßhoff,  »Belgiens  Schuld«  (Berlin
1915),  und  bei  K.  Hamipe,  Die  Schuld  der  belgischen
Regierunge  (.Internationale  Monatsschrift-,  Jahrg.
1915,  Novemberheft,  Sp.  161  ff.).  Hier  sind  die  Beweise
  für  die  Verhandlungen  englischer  und  belgischer
  Offiziere  in  den  Jahren  vor  dem  Krieg  vorgelegt.
  Es  wird  daselbst  dargetan,  daß  der  Einmarsch
englischer  Truppen  in  Belgien  »im  Fall  eines  internationalen
  Konflikts--  (en  cas  de  conflit  international),
  nicht  etwa  erst  »im  Fall  einer  bereits  erfolgten
  deutschen  Neutralitätsverletzung=  in  Aussicht
genommen  war.  Es  läßt  sich  auch  nicht  bestreiten,
daß  das  belgische  Ministerium  von  jenen  Verhandlungen
  Kenntnis  genommen  hat.  Die  Verschuldung
der  belgischen  Regierung  bei  den  Kriegsgreueln  liegt
auch  zutage.  Amtliche  Pütensrücke  über  diese  Dinge
sind  abgedruckt  in  der  Denkschrift  unseres  Auswärtigen
Amts  Die  völkerrechtswidrige  Führung  des  belgischen
  Volkskriegs-(Berl.  1915)  und  in  dem  Buche-Der
deutsche  Krieg  und  der  Katholizismus,  deutsche  Abwehr
  französischer  Angriffe,  herausgegeben  von  deutschen
  Katholiken=  (das.  1915).  Zur  Entfesselung  des
Franktireurkriegs  hat  die  Beibehaltung  der  veralteten
Nationalgarde  mit  ihrem  Wechsel  von  bürgerlicher
Kleidung  und  Uniform  beigetragen.  Aber  die  belgischen
  Behorden  trifft  wegen  ihrer  Erlasse  vom  August
1914  auch  eine  unmittelbare  Schuld.  Endlich  hat  die
alte  Verhetzung  gegen  Deutschland  hier  gleichfalls  ihre
Früchte  getragen.

Der  dem  Deutschen  Reich  gemachte  Vorwurf,  daß  es
mit  der  Absicht  der  Eroberung  des  belgischen  Staates
in  den  Krieg  getreten  sei,  ist  völlig  grundlos.  Hätte
Belgien  beim  Beginn  des  Krieges  den  Beweis  seiner
Unabhängigkeit  von  England  und  Frankreich  erbracht,
  so  hätte  Deutschland  sich  in  dem  Bewußtsein,
an  seiner  Grenze  einen  wahrhaft  neutralen  Staat  zu
haben,  zu  Belgien  nie  anders  gestellt  als  zu  Holland
oder  der  Schweiz.  Nachdem  8  aber  Belgien  zum
Werlzeug  der  Wohmächte,  insbes.  Englands,  gemacht
hat,  ist  Deutschland  durch  den  Zwang  der  Dinge  genötigt,
  seine  bisherigen  Beziehungen  zu  Belgien  einer
Prllfung  zu  unterziehen.

Die  provisorische  ng.  Schon  wegen  der
Länge  des  Krieges  verdient  die  provisorische  Regierung,
  die  Belgien  durch  Deutschland  erhalten  hat,  erhöhte
  Beachtung;  aber  auch  sachlich  ergeben  sich  bei
ihr  interessante  Verhältnisse.  An  der  Spitze  der  gesamten
  Verwaltung  steht  der  Generalgouverneur  (der
zugleich  Oberstkommandierender  der  Besatzungsarmee
ist)  mit  seinem  Militärstab.  Der  =  Verwaltungschef
bei  dem  Generalgouverneur  in  Belgien  ,  der  an  der
Spitze  der  Zivilverwaltung  steht  und  einen  Stellvertreter
  zur  Seite  hat,  ist  ihm  unterstellt.  Die  Provinzen,
  die  Stadt  Brüssel  und  die  Festung  Antwerpen
unterstehen  militärischen  Gouverneuren  mit  Generalsrang,
  denen  wieder  Zivilpräsidenten  beigegeben  sind,
unter  denen  die  Kreischefs  (mit  Oberstenrang)  arbeiten,
  auch  sie  von  Zivilkommissaren  unterstützt.  Unmittelbar
  unter  den  Generalgouverneur  sind  neuerdings
  zu  seiner  Beratung  und  Verfügung  zwei  besondere
  Abteilungen  gestellt,  die  eine  für  Finanz-  und
Bankwesen,  die  andere  die  sog.  politische  Abteilung.
Der  letzteren  unterstehen  auch  der  Flamenausschuß
und  der  Preßausschuß.

Die  deutsche  Verwaltung  läßt  sich  von  dem  Gelichtspunkt
  leiten,  daß  Belgien,  wenn  der  Frieden
klommt,  nicht  ein  ausgesogenes  Land  ist,  sondern
lebendig  und  lebenskräftig  dasteht.  Nach  Möglichkeit

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sucht  sie  die  belgischen  Beamten  und  die  Einwohner
zur  Mitarbeit  heran  zuziehen.  Zum  beträchtlichen  Teil
ist  ihr  dies  auch  gelungen.  So  hat  die  Polizei  in  den
Städten  und  auf  dem  Land  ihre  Tätigkeit  wieder  auf.
enommen,  natürlich  unter  überwachung  durch  deutches
  Militär,  das  für  die  Sicherheit  aller  öffentlichen
Einrichtungen  und  Gebäude,  vor  allem  auch  der
Bahnen,  einsteht.  Ebenso  sind  die  Briefträger,  durch
den  Druck  der  belgischen  öffentlichen  Meinung  gleichsam
  gezwungen.  wieder  in  ihren  Dienst  eingetreten.
Die  Rechtsprechung  liegt  in  der  Hauptsache  in  belgischen
  Händen;  aber  der  Justizausschuß  bei  der  Zivilverwaltung
  in  Brüssel  übt  eine  gewisse  Aufsicht.
Militär=  und  Zivilbeamte  bilden  ein  über  das  ganze
Land  ausgebreitetes  Netz,  innerhalb  dessen  Maschen
die  belgischen  Behörden  weiter  arbeiten  können  und
sollen.  In  diesem  Rahmen  wird  auch  die  Selbstverwaltung
  der  Städte  anerkannt.  Der  für  das  okkupierte
  Belgien  eingesetzte  und  mit  umfassenden  Aufgaben
  betraute=  Wirtschaftsausschuß  zieht  Sachverständ
  e  der  Interessenten  aus  dem  deutschen  wie
elgischen  Wirtschaftsleben  zu  Rate.  Durch  englischen
Diebstahl  sind  die  Barbestände  der  belgischen  Nationalbank,
  ihre  Noten  und  Notenklischees  nach  London
  geschafft.  Der  damit  verfolgten  Absicht,  die  Verwaltung
  Belgiens  lahmzulegen  und  in  die  belgischen
Geldverhältnisse  Verwirrung  zu  bringen,  ist  jedoch
die  deutsche  Generalverwaltung  wirksam  entgegenetreten,
  indem  sie  eine  bestehende  belgische  Bank,  die
ociété  générale  de  Belgique,  für  die  Dauer  des
Krieges  mit  dem  Notenprivileg  ausstattete.  Im  Zusammenhang
  damit  wurde  auch  die  Kontributionsfrage
  von  Jahr  zu  Jahr  neu  geregelt  (gemeinsame
Schuldgarantie  aller  neun  Provinzen).  Die  Regelung
der  Bankfrage  hat  Deutsche  und  Belgier  hier  zu  gemeinsamer
  Arbeit  vereinigt.  Die  Industriearbeiter
haben  der  überwiegenden  Mehrzahl  nach  die  Arbeit
wieder  ausgenommen,  und  die  Vertreter  der  Industrie
haben  dem  Generalgouverneur  ihre  Unterstützung  zugesagt.
  Ein  Haupthindernis  für  die  vollständige  Erneuerung
  derindustriellen  Arbeit  liegt  in  der  mangelnden
  Rohstoffzufuhr  (Eisenerze,  Flachs,  Baumwolle).
Leider  vdnt  das  belgische  Rote  Kreuz  seine  Mitarbeit
versagt.  Die  deutsche  Verwaltung  hatte  den  Wunsch
gehabt,  seinen  Aufgabenkreis  zu  erweitern  (eine  Friedensarbeit
  kannte  es  bisher  überhaupt  nicht)  und  ihm
die  Fürsorge  für  eine  Reihe  von  Notständen  zu  Übertragen,
  mit  denen  es  sich  bisher  nicht  befaßt  hatte.
Nun  hat  sie  diese  Obliegenheiten  in  eigene  Hand  genommen.
  Es  ist  jetzt  ein  neues  belgisches  Rotes
Kreuze  geschaffen  worden,  an  das  das  beschlagnahmte
Vermögen  des  alten  übergegangen  ist  und  das  unter
anderm  eine  Sackfabrik  und  die  Herstellung  wollener
Strümpfe  in  Heimarbeit  organisiert  hat.  Säuglingspflege,
  Sittenpolizei  sind  neu  geordnet.

Aus  dem  Gesagten  ergibt  sich  bereits,  daß  die  deutsche
  Verwaltung  sich  keineswegs  darauf  beschränkt,
nur  Kriegsschäden  zu  heilen,  sondern  eine  Arbeit  von
dauernder  Wirkung  als  ihre  Aufgabe  betrachtet.  Ein

roßes  Stück  echter  Friedensarbeit  ist  schon  getan.

ie  Tatsache,  daß  Belgien  jetzt  unter  deutscher  Verwaltung
  steht,  wird  unbedingt,  wie  sich  auch  das
Schicksal  des  Landes  weiterhin  gestalten  mag,  dauernde
Spuren  hinterlassen.  Wir  gedenken  hier  zweier  Gebiete,
auf  denen  Belgien  beträchtlich  hinter  Deutschland  zurückstand,
  des  Schulwesens  (im  Sinne  des  allgemeinen
Schulzwangs)  und  der  sozialen  Fürsorge  (der  sozialpolitischen
  Einrichtungen).  Auf  diesen  Gebieten  ist

Belgien