Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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II.  Erforderniß  besonderer  Genehmigung.
1.  Anlagen,  welche  einer  besonderen  Genehmigung  bedürfen.
S.  16.

Zur  Errichtung  von  Anlagen)  welche  durch  die  örtliche  Lage  oder  die
Beschaffenheit  der  Betriebsstätte  für  die  Besitzer  oder  Bewohner  der  benachbarten
Grundstücke  oder  für  das  Publikum  überhaupt  erhebliche  Nachtheile,  Gefahren
oder  Belästigungen  herbeiführen  können,  ist  die  Genehmigung  der  nach  den
Landesgesetzen  zuständigen  Behörde  erforderlich.

Es  gehören  dahin:

Schießpulvrerfabriken,  Anlagen  zur  Feuerwerkerei  und  zur  Bereitung
von  Zundstoffen  aller  Art,  Gasbereitungs=  und  Gasbewahrungsanstalten,
  Anstalten  zur  Destillation  von  Erdöl,  Anlagen  zur  Bereitung
von  Braunkohlentheer,  Steinkohlentheer  und  Koaks,  sofern  sie  außerhalb
der  Gewinnungsorte  des  Materials  errichtet  werden,  Glas=  und  Rußhütten,
  Kalk-,  Jiegel-  und  Gipsöfen,  Anlagen  zur  Gewinnung  roher
Metalle,  Röstöfen,  Mctallgießereien,  sofern  sie  nicht  bloße  Tiegelgießereien
sind,  Hammerwerke,  chemische  Fabriken  aller  Art,  Schnellbleichen,  Firnißsiedereien,
  Stärkefabriken,  mit  Ausnahme  der  Fabriken  zur  Bereitung
von  Kartoffelstärke,  Stärkesyrupsfabriken,  Wachstuch-,  Darmsaiten-,
Dachpappen=  und  Dachfilzfabriken,  Leim-,  Thran=  und  Seifensiedereien,
Knochenbrennereien,  Knochendarren,  Knochenkochereien  und  Knochenbleichen,
  Zubereitungsanstalten  für  Thierhaare,  Talgschmelzen,  Schlächtereien,
  Gerbereien,  Abdeckereien,  Poudretten=  und  Düngpulverfabriken,
Stauanlagen  für  Wassertriebwerke  (§.  23),  Hopfen-Schwefeldörren,
Asphaltkochereien  und  Pechsiedereien,  soweit  sie  außerhalb  der  Gewinnungsorte
  des  Materials  errichtet  werden,  Strohpapierstoffabriken,  Darmzubereitungsanstalten,
  Fabriken,  in  welchen  Dampfkessel  oder  andere
Blechgefäße  durch  Vernieten  hergestellt  werden,  Kalifabriken  und  Anstalten
  zum  Imprägniren  von  Holz  mit  erhitzten  Theerölen,  Kunstwollefabriken,
  Anlagen  zur  Herstellung  von  Celluloid  und  Dégrasfabriken,
die  Fabriken,  in  welchen  Röhren  aus  Blech  durch  Vernieten  hergestellt
werden,  sowie  die  Anlagen  zur  Erbauung  eiserner  Schiffe,  zur  Herstellung
  eiserner  Brücken  oder  sonstiger  eiserner  Baukonstruktionen,  die
Anlagen  zur  Destillation  oder  zur  Verarbeitung  von  Theer  und  von
Theerwasser,  die  Anlagen,  in  welchen  aus  Holz  oder  ähnlichem  Fasermaterial
  auf  chemischem  Wege  Papierstoff  hergestellt  wird  (Cellulosefabriken),
  die  Anlagen,  in  welchen  Albuminpapier  hergestellt  wird,  die
Anstalten  zum  Trocknen  und  Einsalzen  ungegerbter  Thierfelle  sowie
die  Verbleiungs-,  Verzinnungs=  und  Verzinkungsanstalten,  die  Anlagen
zur  Herstellung  von  Gußstahlkugeln  mittelst  Kugelschrotmühlen  (Kugelfräsmaschinen),
  die  Anlagen  zur  Herstellung  von  Zündschnüren  und
von  elektrischen  Zündern.