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Ankauf volljähriger Pferde aus Anlaß der Heeresverstärkung.
Die preußische-Heeresverwaltung wird im September und Oktoser d. Is. — vorbehaltlich der Bewilligung
der im Reichshaushaltsetat hierfür angefordeten Mittel- eine größere Zabl volljährtger, warmblütiger
Pferde ankaufen. Die Pferde sind für die Feldartillerte-, Telegraphentruppen und Train als Zug- und Reitpferde
bestimmtt. Sie müssen 1,52 m bis 1,66 m Stockmaß (ohne Eisen gemessen? groß und dürfen nicht älter als
10jährig sein. Tragende Stuten sind vom Ankauf ausgeschlossen unnd müssen, wenn sich Trächtigkeit bei der
Truppe herausstellt, zurückgenommen werden.
Der Ankauf wiad in allen Tetlen des Reichs- ausschließlich Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden,
Hessen, Elsaß-Lothringen, Thüringische Staaten sowie Rheinprovinz und Hessen-Nassau stattfinden.
ç Es ist beabsichtig', den Bedarf lediglich auf öffen tlichen Märkten zu decken und angesichts des gegen das
Vorjahr wesentlich verringerten Bedarfs Lieferungsaufträge weder an Besitzer noch an Händler zu ertetlen.
– Kriegsministerium. Remonte-Juspektion.
Prüfung für den einjährig freiwilligen Dienst. 1
Diejentgen im Regierungsdeztek Köslin gestellungspflichiigen jungen Leute, welche die wissenschaftliche
Befähigung zum einjährtgfretw llten Dienst durch eine Prüfung nachweisen wollen, haben ihr Gesuch um Zulassang
zur Prüfung bis zum 1. August d. Is. bei uns einzuretchen. Dabel ist anzugeben, in welchen zwei
fremden Sprachen der sich Meldende geprüft werden will, sowie ob, wie oft und wo er sich einer Prüfung vor einer
Prüfungskommission beretts unterzogen hat. Außerdem sind die im § 89 der Deutschen Wehrordnung (Sonderbeilage
zum Regterungs- Amtsblatt für 1901) aufgef ührten Papiere in Urschrift einzureichen.
Köslin, den 13. Juni 1914. Prüfungskommission fü. Einjährig Freiwillige.
Die Büroräume des Köntgl. Landratsamtes, des Krersausschusses der 5 teuerveranlangunoskommissson,
des Versicherungsamtes und die Kreisspar= und Kreiskommunalkasse sind jetzt in das neue Kreishaus in der
Blücherstraß= verlegt.
Der Eingang zu den Büroräumen sindet von der Blücherstr., der zu den Kassenräumen von der
Bahnhofstr. aus statt. Auch das Büreo der Landkrankenkasse befindet sich jetzt im neuen Kreishause (1 Tr.)
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.
ummelsburg. den 25. Juni 1914. Der Landrat, von Trebra.
Sehr bäufig wiro die Beovachtung gemacht, cat die benehenden poltzeilichen Vorschriften über den
Fuhrwerks. und Kraftwagenverkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bet den Fuhrwerksbesitzern und
Führern keine genügende Beochtung finden. Namentlich unterlassen es dle Fuhrwerksführer meistens, auf das
Signal eines. Autos, das ein Fuhrwerk überholen will, wie vorgeschrieben, nach rechts auszuweichen. Das Ausweichen
geschleht in solchen Fällen oft garnicht oder falsch nach der linken Seite. Durch solch Verhalten können
seicht Zusammenstöße herbetigeführt werden.
Ich ersuche die Herren Guts- und Gemeindeversteher, den Fuhrwerksbesitzern die peinlichste Beachtung
der gegebenen Vorschriften zu empfehlen. Die Herren Gemeindevorsteher wollen namentlich in den Gemeindeversammlungen
hierauf hinweisen. ç
dt (ie Herren Gendarmeriewachtmeister und Chaussee-Aufseher werden angewiesen, Uebertretungen
unnachsichtlich anzuzeigen.
Rumchefsburg. den 20. Juni 1914. — -. —N
uch der Maul= und Klauenseuche in Ratzebuhr, Kr. Neustertin, ist dodurch her etgeführt, da
entgegen EE& Anordnung vom 16. März 1914 (Amtsblatt für 1914 Stück 12) ein Transport
Rindvteh aus dem Kreise Flatow heimlich ohne Untersuchung über die Grenze des Bezirks gebracht worden ist.
Ich ersuche die Herren Amtsvorst her und Ortsvorsteher, sowie die Herren Gendarmertewachtmeister,
die Durchfübrung der sämtlichen viehseuchenpoltzellichen Anordnungen aufs schärfste zu überwachen.
Zuwiderhandlungen sind mir unnachsichtig zur Anzeige zu bringen.
Rummelsburo, den 23. Juni 1914. —Der S von Trebra
en Herren Ortsvorsteher welche noch mit der Einretchung der Behänoigungsscheine über die
Iusellung daeepgen een rlstenk e 1914 im Rückstande find, werden hiermit ersucht, diese Scheine nunehr
umgehend einzusenden.
und be den 20. Juni 1914. Der Landrat, von Trebra.
Redaktion des amtlichen Teils: Königliches Lanoratsamt zu Rumnelsoucg kt. Bom.