Full text : Rummelsburger Kreisblatt. 69. Jahrgang 1914 (69)

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Ankauf  volljähriger  Pferde  aus  Anlaß  der  Heeresverstärkung.

Die  preußische-Heeresverwaltung  wird  im  September  und  Oktoser  d.  Is.  —  vorbehaltlich  der  Bewilligung
  der  im  Reichshaushaltsetat  hierfür  angefordeten  Mittel-  eine  größere  Zabl  volljährtger,  warmblütiger
Pferde  ankaufen.  Die  Pferde  sind  für  die  Feldartillerte-,  Telegraphentruppen  und  Train  als  Zug-  und  Reitpferde
bestimmtt.  Sie  müssen  1,52  m  bis  1,66  m  Stockmaß  (ohne  Eisen  gemessen?  groß  und  dürfen  nicht  älter  als
10jährig  sein.  Tragende  Stuten  sind  vom  Ankauf  ausgeschlossen  unnd  müssen,  wenn  sich  Trächtigkeit  bei  der
Truppe  herausstellt,  zurückgenommen  werden.

Der  Ankauf  wiad  in  allen  Tetlen  des  Reichs-  ausschließlich  Bayern,  Sachsen,  Württemberg,  Baden,
Hessen,  Elsaß-Lothringen,  Thüringische  Staaten  sowie  Rheinprovinz  und  Hessen-Nassau  stattfinden.

ç  Es  ist  beabsichtig',  den  Bedarf  lediglich  auf  öffen  tlichen  Märkten  zu  decken  und  angesichts  des  gegen  das
Vorjahr  wesentlich  verringerten  Bedarfs  Lieferungsaufträge  weder  an  Besitzer  noch  an  Händler  zu  ertetlen.
–  Kriegsministerium.  Remonte-Juspektion.
Prüfung  für  den  einjährig  freiwilligen  Dienst.  1

Diejentgen  im  Regierungsdeztek  Köslin  gestellungspflichiigen  jungen  Leute,  welche  die  wissenschaftliche
Befähigung  zum  einjährtgfretw  llten  Dienst  durch  eine  Prüfung  nachweisen  wollen,  haben  ihr  Gesuch  um  Zulassang
  zur  Prüfung  bis  zum  1.  August  d.  Is.  bei  uns  einzuretchen.  Dabel  ist  anzugeben,  in  welchen  zwei
fremden  Sprachen  der  sich  Meldende  geprüft  werden  will,  sowie  ob,  wie  oft  und  wo  er  sich  einer  Prüfung  vor  einer
Prüfungskommission  beretts  unterzogen  hat.  Außerdem  sind  die  im  §  89  der  Deutschen  Wehrordnung  (Sonderbeilage
  zum  Regterungs-  Amtsblatt  für  1901)  aufgef  ührten  Papiere  in  Urschrift  einzureichen.

Köslin,  den  13.  Juni  1914.  Prüfungskommission  fü.  Einjährig  Freiwillige.

Die  Büroräume  des  Köntgl.  Landratsamtes,  des  Krersausschusses  der  5  teuerveranlangunoskommissson,
des  Versicherungsamtes  und  die  Kreisspar=  und  Kreiskommunalkasse  sind  jetzt  in  das  neue  Kreishaus  in  der
Blücherstraß=  verlegt.

Der  Eingang  zu  den  Büroräumen  sindet  von  der  Blücherstr.,  der  zu  den  Kassenräumen  von  der
Bahnhofstr.  aus  statt.  Auch  das  Büreo  der  Landkrankenkasse  befindet  sich  jetzt  im  neuen  Kreishause  (1  Tr.)

Dies  ist  ortsüblich  bekannt  zu  machen.

ummelsburg.  den  25.  Juni  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra.

Sehr  bäufig  wiro  die  Beovachtung  gemacht,  cat  die  benehenden  poltzeilichen  Vorschriften  über  den
Fuhrwerks.  und  Kraftwagenverkehr  auf  öffentlichen  Straßen,  Wegen  und  Plätzen  bet  den  Fuhrwerksbesitzern  und
Führern  keine  genügende  Beochtung  finden.  Namentlich  unterlassen  es  dle  Fuhrwerksführer  meistens,  auf  das
Signal  eines.  Autos,  das  ein  Fuhrwerk  überholen  will,  wie  vorgeschrieben,  nach  rechts  auszuweichen.  Das  Ausweichen
  geschleht  in  solchen  Fällen  oft  garnicht  oder  falsch  nach  der  linken  Seite.  Durch  solch  Verhalten  können
seicht  Zusammenstöße  herbetigeführt  werden.

Ich  ersuche  die  Herren  Guts-  und  Gemeindeversteher,  den  Fuhrwerksbesitzern  die  peinlichste  Beachtung
der  gegebenen  Vorschriften  zu  empfehlen.  Die  Herren  Gemeindevorsteher  wollen  namentlich  in  den  Gemeindeversammlungen
  hierauf  hinweisen.  ç

dt  (ie  Herren  Gendarmeriewachtmeister  und  Chaussee-Aufseher  werden  angewiesen,  Uebertretungen
unnachsichtlich  anzuzeigen.

Rumchefsburg.  den  20.  Juni  1914.  —  -.  —N

uch  der  Maul=  und  Klauenseuche  in  Ratzebuhr,  Kr.  Neustertin,  ist  dodurch  her  etgeführt,  da

entgegen  EE&  Anordnung  vom  16.  März  1914  (Amtsblatt  für  1914  Stück  12)  ein  Transport

Rindvteh  aus  dem  Kreise  Flatow  heimlich  ohne  Untersuchung  über  die  Grenze  des  Bezirks  gebracht  worden  ist.

Ich  ersuche  die  Herren  Amtsvorst  her  und  Ortsvorsteher,  sowie  die  Herren  Gendarmertewachtmeister,
die  Durchfübrung  der  sämtlichen  viehseuchenpoltzellichen  Anordnungen  aufs  schärfste  zu  überwachen.

Zuwiderhandlungen  sind  mir  unnachsichtig  zur  Anzeige  zu  bringen.

Rummelsburo,  den  23.  Juni  1914.  —Der  S  von  Trebra

en  Herren  Ortsvorsteher  welche  noch  mit  der  Einretchung  der  Behänoigungsscheine  über  die
Iusellung  daeepgen  een  rlstenk  e  1914  im  Rückstande  find,  werden  hiermit  ersucht,  diese  Scheine  nunehr
  umgehend  einzusenden.
und  be  den  20.  Juni  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra.

Redaktion  des  amtlichen  Teils:  Königliches  Lanoratsamt  zu  Rumnelsoucg  kt.  Bom.