Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

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Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Verkündung  in  Kraft.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.
Gegeben  Berlin  im  Schloß,  den  17.  April  1901.

(L.  S.)  Wilhelm.

Graf  von  Posadowsky.

 

Herausgegeben  im  Reichsamte    des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.