70 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 24.)
Aufrichtigkeit und Loyalität darf die kaiserliche Regierung keinen Zweifel
hegen. Mir scheint, daß man sich bei der Beurteilung der Vorgänge in
Marokko folgendes klar zu machen hat. Die Algecirasakte regelt bestimmte
Gebiete in internationaler Weise; daneben bleibt aber noch Raum für
selbständige Aktionen. Dadurch, daß die Mächte die Akte unterschrieben
haben, haben sie sich keinesfalls des Rechtes begeben, flagrante Verletzungen
ihrer besonderen Rechte und Interessen zu sühnen. Natürlich muß im allgemeinen
dem Grundsatze der Unabhängigkeit, der Integrität Marokkos und
der wirtschaftlichen Gleichberechtigung aller Nationen Rechnung getragen
werden. (Sehr richtig!) Solange diese Grundsätze hochgehalten oder
wenigstens nicht verletzt werden, haben wir unsererseits keinen Anlaß, Einspruch
zu erheben gegen die Aktion, welche Frankreich auf seine Verantwortung
unternommen hat und noch unternimmt; wir tragen dafür keine
Verantwortung und haben daher auch kein Urteil über Zweckmäßigkeit
oder Unzweckmäßigkeit der getroffenen Maßregeln zu fällen. Wir verhehlen
uns natürlich nicht, daß bei der Fortdauer der jetzigen unruhigen und
unsicheren Zustände der fremde Handel, insbesondere der unsere erheblich
leiden muß. Wir bedauern das um so tiefer, als es bekannt ist und wir
noch gestern aus dem Munde des Herrn Grafen Kanitz erfahren haben,
daß bei ruhigen Zuständen unser deutscher Handel in Marokko noch der
Steigerung fähig ist, daß er sich während der verhältnismäßig ruhigen
Jahre von 1894 bis 1904 verdreifacht hat. Die Regierung teilt also vollständig
die in diesem Hause laut gewordenen Wünsche, daß bald wieder
Zustände einkehren mögen, bei denen Handel und Wandel ihre Rechnung
finden. Wir hoffen auch, und wir haben wiederholt bestimmte Zusicherungen
in dieser Beziehung von der französischen Regierung erhalten, daß bei den
noch im Gange befindlichen militärischen Unternehmungen auf unseren
Handel insofern Rücksicht genommen werde, daß weitere Schädigungen nach
Tunlichkeit vermieden werden. Solange nicht spezielle deutsche Rechte und
Interessen verletzt werden, ist es nicht unsere Sache, durch einseitiges Einschreiten
die schwierige und verwirrte Lage in Marokko noch mehr zu komplizieren.
Das ist auch der Gesichtspunkt, von dem aus wir die an uns
herangetretenen Ansuchen des Sultans Abdul Asis von Marokko und ebenso
seines Bruders Mulay Hafid, welche uns haben bitten lassen, gegen das
weitere französische Vordringen in das Innere Einspruch zu erheben, abgelehnt
haben. Wir haben beiden Brüdern sagen lassen, daß, wenn sie
glaubten, berechtigte Beschwerden erheben zu können gegen unzulässige Einmischung
in innere marokkanische Angelegenheiten, diese Beschwerden nicht
bei uns, nicht bei einer einzelnen Macht, anzubringen sein würden, sondern
bei der Gesamtheit der Mächte, welche die Algecirasakte unterzeichnet haben.
Wenn man in Rabat hinterher versucht hat, diesen Schritt abzuleugnen,
so ist das psychologisch erklärlich; es ändert aber nichts an der Tatsache,
daß die marokkanische Regierung in der Person des Ministers des Aeußern
Ben Sliman sich an unseren Vizekonsul in Rabat gewandt und ihn gebeten
hat, ihre Bitte weiter zu befördern an unseren Gesandten in Tanger
und durch ihn an uns, die Bitte nämlich, daß wir den Franzosen in irgend
einer Weise halt zurufen sollen. (Sehr richtig!) Wir haben dafür das
klare und bestimmte Zeugnis unseres Vizekonsuls in Rabat, eines Mannes,
der lange Jahre schon in Rabat angesessen und mit Land und Leuten vollständig
vertraut ist, auch mit der Landessprache, und dessen unantastbare
Persönlichkeit ihm bei Eingeborenen und Fremden hohes Ansehen verschafft
hat. (Sehr richtig!) Ueber diese Vorgänge, meine Herren, sowie über
manche anderen Einzelheiten der marokkanischen Frage werden Sie Aufschluß
finden in dem Weißbuch, das Ihnen, wie ich hoffe, in wenigen