Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

- 3 -Reichs-Gesetzblatt.



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Nr. 2.

 

 

Inhalt:  Bekanntmachung,  betreffend  die  dem  internationalen  Übereinkommen  über  den  Eisenbahnfrachtverkehr
  beigefügte  Liste.  S.  3.  —  Bekanntmachung,  betreffend  den  Betrieb  von  Anlagen  zur
Herstellung  von  Präservativs,  Sicherheitspessarien,  Suspensorien  und  dergleichen.  S.  3.

 

(Nr.  2919.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  dem  internationalen  Übereinkommen  über  den
Eisenbahnfrachtverkehr  beigefügte  Liste.  Vom  24.  Januar  1903.


In  der  Liste  der  Eisenbahnstrecken,  auf  welche  das  internationale  Übereinkommen
über  den  Eisenbahnfrachtverkehr  Anwendung  findet  (VII.  Ausgabe  von  1901,
Reichs-Gesetzbl.  von  1901  S.  17),  ist  unter  „Dänemark.  A.  Von  dänischen
  Verwaltungen  betriebene  Strecken.“  bei  Nr.  2  nachgetragen  worden:

c)  Sorô-Vedde.
Berlin,  den  24.  Januar  1903.


Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:
Schulz.

 

 

(Nr.  2920.)  Bekanntmachung,  betreffend  den  Betrieb  von  Anlagen  zur  Herstellung  von
Präservativs,  Sicherheitspessarien,  Suspensorien  und  dergleichen.  Vom
30.  Januar  1903.

Auf  Grund  des  §  120e  der  Gewerbeordnung  hat  der  Bundesrat  folgende
Vorschriften  erlassen:
§ 1.

In  Räumen,  in  welchen  Präservativs,  Sicherheitspessarien  und  andere  zu
ähnlichen  Zwecken  dienende  Gegenstände  angefertigt  oder  verpackt  werden,  darf
Arbeitern  unter  achtzehn  Jahren  und  Arbeiterinnen  eine  Beschäftigung  nicht
gewährt  und  der  Aufenthalt  nicht  gestattet  werden.


Reichs-Gesetzbl.  1903.                                                                                                     2

Ausgegeben  zu  Berlin  den  2.  Februar  1903.