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nicht schriftlich geschehen kann, so muss man sie durch den spanischen August26.
Gesandten oder den päpstlichen Nuntius oder durch eine andere vertraute
Person beim Kaiser erheben lassen. Aber bei dem Zweifel,ob res noch integra
ist, ist 88 bedenklich, sich zur Zeit der Sache beim Kaiser „hauptsächlich“ anzunehmen:
denn ist die Anstellung des Herzogs schon erfolgt, so nützt die
Vorstellung der Kurfürsten nichts mehr, da der Kaiser seine Anordnung nicht
gleich zurücknehmen kann; daneben würde man den Herzog sehr beleidigen
und würde sich dieser bei seinen Religionsverwandten beklagen, als wolle
man ihn aus allen Würden und Aemtern am Hofe verdrängen; sobald
aber die weltlichen Kurfürsten vernehmen werden, dass man sich dieser
Sache so eifrig annimmt, werden sie dadurch alteriert werden und
wird alles, was zur Herstellung bessern Vertrauens bei den weltlichen
Kurfürsten geschehen ist, vergeblich sein. Es ist daher den geistlichen
Kurfürsten nicht zu raten, diose Last, die alle katholischen Stände
mitbetrifft, allein auf sich zu nehmen; sie sollen vielmehr zur Beratung über
die Abhilfe noch andere vornehme katholische Stände heranziehen und
die Sache vielleicht auf einem Bundestag beraten lassen. Beim Kaiser
könnte man sich in einer Vorantwort entschuldigen, dass man ohne
Verständigung mit den andern katholischen Ständen sich nicht resolvieren
könne und bis dahin um Einstand der Sache bitte! Daneben soll
an den Herzog von Baiern geschrieben und bei ihm angefragt werden,
wie er die Sache ansehe und ob man sie nicht nach dem Kurfürstentag
in gemeinsame Beratung ziehen solle.?
Bei diesem Punkt bringen die trierischen und kölnischen Räte auch
vor, dass der Kaiser den Landgrafen Moriz zu seinem Kommissar
für den Kurfürstentag verordnet habe, ohne ihm einen Katholiken
beizugeben, was ihre Herrn sehr befremde und weshalb sie den
Kaiser erinnert sehen möchten, dass er zu besserer Vertraulichkeit auch
! Geschieht in dem Gesamtschreiben vom 25. August; zugleich bitten
die Kurfürsten auch mit der Besetzung der Reichshofratsstellen vorläufig
einzuhalten und zu weiterem Mistrauen keine Ursache zu geben (Wmz., Reichstagsakten,
Bd. 105, no. 12; Kopie).
? Unter dem 23. August schreiben diegeistlichen Kurfürsten an Baiern: Sie
für sich haben allein wegen der Direktion am kaiserlichen Hof dem Kaiser bisher
kein Ausschlag gebendes Gutachten erteilen wollen, da an dieser Sache viele andere
katholische Stände interessiert sind; sie wissen auch nicht bestimmt, ob Braunschweig
die Direktion schon übernommen und der Kaiser deshalb schon ein
endgiltige Anordnung getroffen hat. Daher bitten sie den Herzog als nähern
Nachbar darüber um Mitteilung sowie um Gutachten, ob man dem obne
Gefahr katholischen Wesens zusehen darf oder ob nicht deshalb ein gemeiner
Bundestag anzustellen wäre, was freilich erst nach Beendigung der Kurfürstentags
geschehen könnte (Winz., a. a. O., no. 11; Kpt. von Faust.) — Einen
Bundestag regte am 19. August auch der Koadjutor von Köln beim Herzog von
Baiern mit Rücksicht auf die Zettelungen der Greeneralstaaten bei der Koadjutorwahl
in Münster an (vgl. L. Keller, die Gegenreformation in Westphalen und
am Niederrbein, III [Publikationen aus den k. preussischen Staatsarchiven,
62. Bd.) S. 276 und no. 223 f.). — Der Herzog gab in seiner Antwort vom
11. Oktober dazu prinzipiell seine Zustimmung (Ma., 61,8, f.4; Kpt.).