Metadaten : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

327.  1611  761

nicht  schriftlich  geschehen  kann,  so  muss  man  sie  durch  den  spanischen  August26.
Gesandten  oder  den  päpstlichen  Nuntius  oder  durch  eine  andere  vertraute
Person  beim  Kaiser  erheben  lassen.  Aber  bei  dem  Zweifel,ob  res  noch  integra
ist,  ist  88  bedenklich,  sich  zur  Zeit  der  Sache  beim  Kaiser  „hauptsächlich“  anzunehmen:
  denn  ist  die  Anstellung  des  Herzogs  schon  erfolgt,  so  nützt  die
Vorstellung  der  Kurfürsten  nichts  mehr,  da  der  Kaiser  seine  Anordnung  nicht
gleich  zurücknehmen  kann;  daneben  würde  man  den  Herzog  sehr  beleidigen
und  würde  sich  dieser  bei  seinen  Religionsverwandten  beklagen,  als  wolle
man  ihn  aus  allen  Würden  und  Aemtern  am  Hofe  verdrängen;  sobald
aber  die  weltlichen  Kurfürsten  vernehmen  werden,  dass  man  sich  dieser
Sache  so  eifrig  annimmt,  werden  sie  dadurch  alteriert  werden  und
wird  alles,  was  zur  Herstellung  bessern  Vertrauens  bei  den  weltlichen
Kurfürsten  geschehen  ist,  vergeblich  sein.  Es  ist  daher  den  geistlichen
Kurfürsten  nicht  zu  raten,  diose  Last,  die  alle  katholischen  Stände
mitbetrifft,  allein  auf  sich  zu  nehmen;  sie  sollen  vielmehr  zur  Beratung  über
die  Abhilfe  noch  andere  vornehme  katholische  Stände  heranziehen  und
die  Sache  vielleicht  auf  einem  Bundestag  beraten  lassen.  Beim  Kaiser
könnte  man  sich  in  einer  Vorantwort  entschuldigen,  dass  man  ohne
Verständigung  mit  den  andern  katholischen  Ständen  sich  nicht  resolvieren
könne  und  bis  dahin  um  Einstand  der  Sache  bitte!  Daneben  soll
an  den  Herzog  von  Baiern  geschrieben  und  bei  ihm  angefragt  werden,
wie  er  die  Sache  ansehe  und  ob  man  sie  nicht  nach  dem  Kurfürstentag
  in  gemeinsame  Beratung  ziehen  solle.?

Bei  diesem  Punkt  bringen  die  trierischen  und  kölnischen  Räte  auch
vor,  dass  der  Kaiser  den  Landgrafen  Moriz  zu  seinem  Kommissar
für  den  Kurfürstentag  verordnet  habe,  ohne  ihm  einen  Katholiken
beizugeben,  was  ihre  Herrn  sehr  befremde  und  weshalb  sie  den
Kaiser  erinnert  sehen  möchten,  dass  er  zu  besserer  Vertraulichkeit  auch

!  Geschieht  in  dem  Gesamtschreiben  vom  25.  August;  zugleich  bitten
die  Kurfürsten  auch  mit  der  Besetzung  der  Reichshofratsstellen  vorläufig
einzuhalten  und  zu  weiterem  Mistrauen  keine  Ursache  zu  geben  (Wmz.,  Reichstagsakten,
  Bd.  105,  no.  12;  Kopie).

?  Unter  dem  23.  August  schreiben  diegeistlichen  Kurfürsten  an  Baiern:  Sie
für  sich  haben  allein  wegen  der  Direktion  am  kaiserlichen  Hof  dem  Kaiser  bisher
kein  Ausschlag  gebendes  Gutachten  erteilen  wollen,  da  an  dieser  Sache  viele  andere
katholische  Stände  interessiert  sind;  sie  wissen  auch  nicht  bestimmt,  ob  Braunschweig
  die  Direktion  schon  übernommen  und  der  Kaiser  deshalb  schon  ein
endgiltige  Anordnung  getroffen  hat.  Daher  bitten  sie  den  Herzog  als  nähern
Nachbar  darüber  um  Mitteilung  sowie  um  Gutachten,  ob  man  dem  obne
Gefahr  katholischen  Wesens  zusehen  darf  oder  ob  nicht  deshalb  ein  gemeiner
Bundestag  anzustellen  wäre,  was  freilich  erst  nach  Beendigung  der  Kurfürstentags
  geschehen  könnte  (Winz.,  a.  a.  O.,  no.  11;  Kpt.  von  Faust.)  —  Einen
Bundestag  regte  am  19.  August  auch  der  Koadjutor  von  Köln  beim  Herzog  von
Baiern  mit  Rücksicht  auf  die  Zettelungen  der  Greeneralstaaten  bei  der  Koadjutorwahl
  in  Münster  an  (vgl.  L.  Keller,  die  Gegenreformation  in  Westphalen  und
am  Niederrbein,  III  [Publikationen  aus  den  k.  preussischen  Staatsarchiven,
62.  Bd.)  S.  276  und  no.  223  f.).  —  Der  Herzog  gab  in  seiner  Antwort  vom
11.  Oktober  dazu  prinzipiell  seine  Zustimmung  (Ma.,  61,8,  f.4;  Kpt.).