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(Nr. 3132.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft in
München 1905. Vom 7. Mai 1905.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen findet Anwendung
auf die im Jahre 1905 in München stattfindende Wanderausstellung der Deutschen
Landwirtschaftsgesellschaft.
Berlin, den 7. Mai 1905.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Graf von Posadowsky.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs- Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W.9 zu richten.