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Nummern ·
des russischen Zollsatz
allgemeinen Tarifs (vom Bezeichnung der Waren. Einheit. in
13/26. Januar 1903). Rubeln. Kopeken.
aus 124 3. Gerbstoffauszug jeder Art, außer Galläpfel-
und Sumachauszug ..... ....... . . . ... Pud — 75
aus 125 Natürliche Farbstoffe:
aus 2. mineralische:
b) Kreide, geschlemmt oder gewaschen; Kreide
und Talk, gemahlen Pud brutto — 18
128 Indigo, natürlicher oder künstlicher in jeder Form
(mit Ausnahme von Indigoauszug und Indigotin) Pud 5 44½
Anmerkung. Künstlicher und natürlicher Indigo
sollen dem gleichen Zollsatz unterliegen.
131 Blei- und Zinkweiß . ... Pud 1 30
133 Kupferfarben (darunter auch Grünspan) und Arsenik-
farben:
Kupferfarben, ausgenommen Grünspan, und
Arsenikfarben Pud 4 50
Grünspan (basisches Kupferacetat) Pud 5 40
135 Alizarin, Alizarinlack und organische synthetische Farb-
stoffe (Pigmente) aller Art, deren Basen und Ver-
bindungen, sowie Mischungen und Verbindungen
von Pigmenten mit anorganischen Basen und
Salzen (Pigmentlacke usw.); Indigotin (Indigo-
auszug in trockener Form Pud 21 —
Anmerkung. Farbstoffe, gemischt mit nicht
färbenden Stoffen, wie z. B. Ton und Öl, werden
nach Nummer 137 verzollt, wenn die Mischung an
Farbstoffen nicht mehr als 10 % des Gesamtgewichts
enthält.
zu 136 Feine Miniaturfarben in Näpfchen und Schalen
aus Fayence oder Porzellan, in Tuben und Zinn-
hülsen; flüssige chinesische Tusche in Fläschchen Pud 7 50
137 Farben und Farbstoffe, nicht besonders genannt;
Farben jeder Art mit Beimischung einer un-
bedeutenden Menge organischen Pigments oder