Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
        
—. 
nummer 
  
Zollsatz 
un Benennung der Getenstände o 
Tarifs Mars 
aus 527 Schuhe aus Gespinstwaren mit angenähten Sohlen aus anderen Stoffen: 
aus Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide 120 
aus Kameelhaargewebten 80 
aus anderen Gespinstwaren (mit Ausnahme von Tuchecken, Tuch- 
leisten, baumwollenen, wollenen oder leinenen Nesteln, Litzen oder 
dergleichen und von wasserdichten Geweben 65 
aus 530 Haarnetze aus Menschenhaaren oder Nachahmungen davon 200 
531 Schmuckfedern, zugerichtet (zubereitet: 
Straußfedern und Reiherfeden 1000 
andere Federn; auch Vogelbälge, Köpfe, Flügel und andere Teile 
von Bälgen, zum Schmucke von Hüten oder dergleichen zu- 
gerichtet ... 750 
aus 532 Fächer (Handfächer): 
ganz oder teilweise aus Seide, Spitzen, Stickereien oder anderen 
Schuueckfedern als Straußfedern;; alle diese, soweit sie nicht durch 
ihre Verbindungen unter höhere Zollsätze fallen 200 
andere (mit Ausnahme solcher ganz oder teilweise aus Strauß- 
federn), soweit fie nicht an sich oder durch ihre Verbindungen 
unter höhere Zollsätze fallen 200 
aus 533, Männerhüte aus Gespinstwaren, ohne Rücksicht auf die Ausstattung: 
aus Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide; Hüte aller Art fr 1 Sück 
mit Springfedern (Klapphüte 1 
537 Männerhũte aus Haarfilz (mit Ausnahme der lackierten): 
unausgerüstet (ungarniert) . ........ . . . . . . . .. 0,40 
ausgerüstet (garniert) . . . . . . . . . . .. 0,50 
Anumerkung zu Nr. 537 und 538 des allgemeinen Tarifs. 
Flizhüte, bei welchen sich aus der Form oder der Ausrüstung nicht 
erkennen läßt, ob sie Männer- oder Frauenhüte sind, werden als 
Männerhüte nach den Nummern 537 und 538 behandelt. 
  
  
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