Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
  
Nummer 
des oͤsterreichisch- 
ungarischen 
allgemeinen 
Torifs 
Zollsa 
für 100 Kilo- 
gramm 
Kronen 
  
aus 652 
Knochenmehl .. ... . . . . . 
  
Zu den allgemeinen Anmerkungen zum allgemeinen 
Einfuhrzolltarif. 
Die Bestimmungen der allgemeinen Anmerkung zum Einfuhrgoll- 
tarif werden für die Verzollung von Kinderspielzeug wie folgt abgeändert: 
Die zur Verbindung der einzelnen Bestandteile von Spielzeug 
dienenden Zutaten, wie Drähte, Scharniere, Klammern, Bindfäden, 
Gespinste, Schnüre, Stückchen von Zeugstoffen, Papierstreifen und 
dergleichen, sowie geringfügige Zutaten aus feinen oder feinsten 
Materialien bleiben ohne Einfluß auf die Tarifierung, ausgenommen 
bei hölzernem Spielzeug der Nr. 355 a, welches durch derlei, sowie 
durch Verbindungen mit gewöhnlichen Materialien unter Nr. 355 b fällt. 
Obiger Bestimmung gemäß bleiben daher beispielsweise außer 
Betracht: 
Schmale Streifen und geringfügige Zutaten aus Seide oder 
Spitzen, einzelne Stücke leonfschrr Drähte oder Gespinste, einzelne 
künstliche Blumen bei bekleideten Puppen oder Puppenmöbeln, Spitzen- 
streifen bei Vorhängen von Puppenstuben; Bändchen zum Aufputz von 
kleinen Tierfiguren; Fäden, Schnüre und Bändchen als Antrieb bei 
mechanischem Spielzeug; einfache Umhängeschnüre aus Fertilfäden mit 
Quästchen an Kindertrompeten, Spannschnüre an Kindertrommeln, 
Schnüre als Unterlage der einzelnen Töne bei Glas= oder Metall- 
harmonikas; kleine Rädchen aus Eisen oder Metallen an auf Brettchen 
montierten Tieren, einzelne auch ornamentierte oder vernickelte Bestand- 
teile aus Eisen oder unedlen Metallen, wie z. B. aus Messing-, Kupfer- 
usw. Blechen hergestellte Türchen an eisernen Kochherden, kleine Schellen 
aus vernickeltem Messingblech bei Pelztieren, Bleiräder an mechanischem 
Blechspielzeug) Streifen aus Leder oder Wachstuch, die als Imitation 
von Geschirr auf kleine Pferde geklebt sind; Schweife und Mähnen 
bei kleineren Tierfiguren aus Spinnstoffen oder Pelzstreifchen; Vorlagen 
auf Papier, auch geheftet, welche Baukästen, Mosaik= u. dergl. Zu- 
sammensetzspielen beigelegt sind, sowie die auf kleine Kisten von Spiel- 
zeug aufgeklebten Bilder. 
Aus Holz, Papier usw. hergestelltes Geflügel mit ein- und auf- 
geklebten gewöhnlichen Geflügelfedern wird als Spielzeug in Verbindung 
mit feinen Materialien verzollt. 
Puppen und Puppenköpfe der Nr. 282c, 299, 300 d, 318, 342b, 
3554, 3884, 424b, 426c, 486 und 522 in Verbindung mit 
Imitationen von Perrückenmacherarbeiten aus anderen Stoffen als aus 
Menschenhaaren 
  
  
  
  
  
frei 
100.—
	        
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