Nummer
des oͤsterreichisch-
ungarischen
allgemeinen
Torifs
Zollsa
für 100 Kilo-
gramm
Kronen
aus 652
Knochenmehl .. ... . . . . .
Zu den allgemeinen Anmerkungen zum allgemeinen
Einfuhrzolltarif.
Die Bestimmungen der allgemeinen Anmerkung zum Einfuhrgoll-
tarif werden für die Verzollung von Kinderspielzeug wie folgt abgeändert:
Die zur Verbindung der einzelnen Bestandteile von Spielzeug
dienenden Zutaten, wie Drähte, Scharniere, Klammern, Bindfäden,
Gespinste, Schnüre, Stückchen von Zeugstoffen, Papierstreifen und
dergleichen, sowie geringfügige Zutaten aus feinen oder feinsten
Materialien bleiben ohne Einfluß auf die Tarifierung, ausgenommen
bei hölzernem Spielzeug der Nr. 355 a, welches durch derlei, sowie
durch Verbindungen mit gewöhnlichen Materialien unter Nr. 355 b fällt.
Obiger Bestimmung gemäß bleiben daher beispielsweise außer
Betracht:
Schmale Streifen und geringfügige Zutaten aus Seide oder
Spitzen, einzelne Stücke leonfschrr Drähte oder Gespinste, einzelne
künstliche Blumen bei bekleideten Puppen oder Puppenmöbeln, Spitzen-
streifen bei Vorhängen von Puppenstuben; Bändchen zum Aufputz von
kleinen Tierfiguren; Fäden, Schnüre und Bändchen als Antrieb bei
mechanischem Spielzeug; einfache Umhängeschnüre aus Fertilfäden mit
Quästchen an Kindertrompeten, Spannschnüre an Kindertrommeln,
Schnüre als Unterlage der einzelnen Töne bei Glas= oder Metall-
harmonikas; kleine Rädchen aus Eisen oder Metallen an auf Brettchen
montierten Tieren, einzelne auch ornamentierte oder vernickelte Bestand-
teile aus Eisen oder unedlen Metallen, wie z. B. aus Messing-, Kupfer-
usw. Blechen hergestellte Türchen an eisernen Kochherden, kleine Schellen
aus vernickeltem Messingblech bei Pelztieren, Bleiräder an mechanischem
Blechspielzeug) Streifen aus Leder oder Wachstuch, die als Imitation
von Geschirr auf kleine Pferde geklebt sind; Schweife und Mähnen
bei kleineren Tierfiguren aus Spinnstoffen oder Pelzstreifchen; Vorlagen
auf Papier, auch geheftet, welche Baukästen, Mosaik= u. dergl. Zu-
sammensetzspielen beigelegt sind, sowie die auf kleine Kisten von Spiel-
zeug aufgeklebten Bilder.
Aus Holz, Papier usw. hergestelltes Geflügel mit ein- und auf-
geklebten gewöhnlichen Geflügelfedern wird als Spielzeug in Verbindung
mit feinen Materialien verzollt.
Puppen und Puppenköpfe der Nr. 282c, 299, 300 d, 318, 342b,
3554, 3884, 424b, 426c, 486 und 522 in Verbindung mit
Imitationen von Perrückenmacherarbeiten aus anderen Stoffen als aus
Menschenhaaren
frei
100.—