2. In der Appellationssache von dem Oberamtsgerichte
Neckarsulm zwischen dem
Weinhaͤndler Martin Ochs zu Erlenbach,
Bekl., Wlederkl., Anten, und der verwittweten
Rosine Strohmayer, von Kalsersbach,
Klägerin, Wlederbekl., Atin,
Kaufschillings-Rest in der Vor= und
verschiedene Gegenfordezungen in der
Nachklage betreffend, wurde vermöge Beschlusses
vom 29. Oktober, publ. den 10.
November 1371, die Berufung des Anten
wegen Mangels an der appellabeln Summe
sowohl in der Vor= als Nachklage
unter Verurthellung des Anten In die
Drozeß-Kosten dieser Instanz ulcht angenommen.
5. In der Appellatlonssache von dem Stadtgerichte
Stuttgart zwischen dem Sattlermeister
Christian Wilhelm Faber zu
Stuttgart, und Regine Dorothee, Wittwe
des Kanzleldieners Grdtsch daselbst, mit
ihrem Kriegsvogte, als Erben der verwittweren
Hof-Satilerin Faber ebendaselbst,
Bekl., Anten, und dem Kasernen-Verwalter
und Gastwirth Strobel zu Ludwigsburg,
jetzt dessen Erbin, Cetharine,
Ehefrau des Kaufmanns Gottlieb Helnrich
Enslin zu Leonberg, unter Belstand
des Letztern, Kl., Atin, Ansprüche aus
angeblich geleisteter Bürgschaft betreffend,
wurde vermöge Beschlusses vom 4. December
1621, publ. den 34. Jen. 1323,
das Urthell erster Instanz vom 26. Juli
18½„ unter Vergleichung der Kosten beider
Instanzen abgeändert, und die Klägerin,
Aeln, mit ihrer Klage abgewlesen.
4. In der Appellationssache von dem Oberemtsgerichte
Vaihingen zwischen dem
edwennmirth Cbhristion Wilbelm Stark zu
Unter-NRleringen, WVorbekl., Nachkl.,
Anten, und seiner obgeschledenen Epefrau
Catharine, geb. Gutscher, von Hemmingen,
Vorkl., Nochbeklagte, Atin, Zurückforderung
des Belbringens in die Ehe
und Zulassung zu den weibllchen Frelhelten
in der Vor= und Verlust des Helrathguts
als Privatstrafe in der Nachklage
betreffend, wurde vermöge Erkenntnisses
vom 10. Detember 1821, ins. den
6. Februar 1822, dle Berufung wegen
Mangels an einer gegruͤndeten Beschwerde
unter Verurthellung des Anten in dle
Kosten dieser Instanz verworfen.
5. In der Rechtssache zolschen der verwittweten
Freifrau Philippine von Ellrichshausen
zu Assumstadt, mil ihrem
Geschlechts-Vormund, Intin, und dem
in der Marquls von Montpern'schen
Partikular-Conkursfache aufgestellt gewesenen
Contradiktor und Vertreter der bei
dem Großberzoglich Badenschen Hofgerichte
zu Rastadt als Marquls von Mont-