Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
4 * 
— Bezeichnung der Waren für 100 kg 
Tarifs in Mark 
aus 353 Rosenessenz (ätherisches Rosenh):; 20 
aus 359 Gemahlener tierischer Dünger (Poudrette) .... ... . . .. frei 
360 Knochenmehl .. . .. . .. . . . . .. frei 
372 Eiweiß und Eiweißstoffe, tierische und pflanzliche, nicht unter 
andere Nummern des allgemeinen Tarifs fallend frei 
aus 375 Gelatine . .. .. ..... ... .. .. . .. . .. 4 
(aus 391/392) Rohseide: 
aus 391 ungefärbt, ungezwirnt oder einmal gezwirnt ....... .. . frei 
aus 392 weiß gefärbt, ungezwirnt oder einmal gezwirnt frei 
anders als weiß gefärbt, ungezwirnt oder einmal gezwirnt 36 
aus 428. Fußbodenteppiche aus Wollgarn gewebt, im Stück als Meter- 
ware eingehend oder abgepaßt (ohne Näharbeit), auch bedruckt 100 
544 Enthaarte halb= oder ganzgare, noch nicht gefärbte oder weiter 
zugerichtete Schaf= und Ziegenfelle, auch Lamm= und Zickel- 
felle, ungespalten oder gespalten ... 2 
563 Felle zur Pelzwerkbereitung, halb= oder ganzgar, auch gefärbt frei 
569 Abgenutzte Lederstücke und Lederwaren sowie sonstige Leder- 
abfälle (auch gemahlen), sofern ihre Benutzung als Leder 
oder zu Lederwaren nach ihrer Beschaffenheit ausgeschlossen ist frei 
  
  
 
	        
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