Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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(Nr. 3324.) Allerhöchste Order, betreffend Anrechnung des Jahres 1907 als Kriegsjahr 
aus Anlaß der Aufstände im Südwestafrikanischen Schutzgebiete. Vom 
12. April 1907. 
Ich bestimme im Anschluß an Meine Orders vom 12. Oktober 1905 und 
27. Februar 1906: 
Den im Jahre 1907, bis zur Beendigung des Kriegszustandes, an der 
Bekämpfung der Eingeborenenaufstände in Südwestafrika beteiligt gewesenen 
Deutschen wird das Jahr 1907 als Kriegsjahr angerechnet, sofern in diesem 
Jahre die Beteiligung mindestens einen Monat betragen hat oder die Teilnahme 
an einem Gefechte vorliegt. 
Im übrigen findet Meine Order vom 12. Oktober 1905 sinngemäße An- 
wendung. 
Berlin, den 12. April 1907. 
Wilhelm. 
Fürst von Bülow. 
An den Reichskanzler (Oberkommando der Schutztruppen). 
(Nr. 3325.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- 
zeichen auf der 1907 in Berlin stattfindenden Ausstellung von Erfindungen 
der Kleinindustrie. Vom 11. Mai 1907. 
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. 1904 S. 141) 
vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen findet auf die 
Allgemeine Ausstellung von Erfindungen der Kleinindustrie in Berlin 1907 
Anwendung. 
Berlin, den 11. Mai 1907. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Graf von Posadowsky. 
–— 
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs- Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zurichten.
	        
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