Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

  
  
  
Betrag 
  
  
 für das 
Kapitel Titel Ausgabe. Rechnungs- 
jahr 1907. 
Mark. 
XIV. Reichs-Invalidenfonds. 
82. 1/9. Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds . ... 72 500 
83. 1/4. Invalidenpensionen usw. infolge des Krieges von 1870/71 im 
Bereiche der 
Verwaltung des Reichsheeres: 
a) Preußen usw. 25 579 000 
b) Sachsen . . . .. 2 076 500 
e) Württemberg .. . . . . .. . . . . . . . . . . . . .. 901 000 
d) Bayern . . . .. . . .. 8 017 000 
= 36 573 500 
84. 1/4. Invalidenpensionen usw. infolge des Krieges von 1870/71 im 
Bereiche der 
Verwaltung der Kaiserlichen Marine 16 792 
Summe XIV . . . 36 662 792 
85. XV. Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung. 
1/16a. Zentralverwaltung ... ..... .. . . . .. . .. . .. . . ... 3 371 480 
17/66. Betriebsverwaltung . . ... 508 707 186 
Summe XV . .. 512 078 666 
86. 1/14. XVI. Reichsdruckerei . ... .. ... ... .. .. . . . . . . . . . .. 6293 315 
87. XVII. Reichs-Eisenbahnverwaltung. 
1/12. Zentralverwaltung . .. 123 000 
13/23. Betriebsverwaltung . . . . . . .. 88 553 790 
Summe XVII 88 676 790 
88. XVIII. Zu Gehaltsaufbesserungen.............. . .. . . . ... 1 839 426 
Anmerkung. 
  
Zu Kapitel 1 bis 88. Ersparnisse, welche bei den Fonds 
zu Besoldungen und zu sonstigen Diensteinkünften etatsmäßiger 
Beamten, Offiziere und Ärzte dadurch entstehen, daß Stellen 
zeitweilig nicht besetzt sind oder von ihren Inhabern nicht 
versehen werden können, sind der Reichskasse zuzuführen. 
  
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