Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

Dänemark. 
A. Von dänischen Verwaltungen betriebene Strecken. 
1. Die dänischen Staatsbahnen, einschließlich der von denselben betriebenen 
Dampffährenverbindungen: 
a) über den Limfjord (Oddesund Nord - Oddesund Syd und Nykjebing 
Morse - Glyngore); 
b) über den Kleinen [lille] Belt (Fredericia - Strib); 
c) über den Großen [store] Belt (Nyborg - Korsor); 
d) über den Öresund (Helsinger -  Helsingborg und Kopenhagen 
[Kjobenhavn] - Malmö); 
e) über den Masnedsund (Masnedo - Orehoved); 
f) zwischen Gjedser und Warnemünde — wegen dieser Dampffähren- 
verbindung siehe unter B. I. 4; 
aber mit Ausschluß: 
der von der Südfünenschen Eisenbahngesellschaft betriebenen Staats- 
bahnstrecke Nyborg - Faaborg und 
der Dampfschiffstrecke Korsor - Kiel. 
2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisenbahnstrecken: 
a) Orehoved - Gjedser, 
b) Aalestrup - Viborg, 
c) Soro - Vedde. 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb 
auswärtiger Eisenbabnverwaltungen befinden. 
I. Deutscher Verwaltungen. 
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von 
der deutsch-dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup. 
4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich Mecklenburgischen Staats- 
bahnen betriebene Dampffährenverbindung Gjedser - Warnemünde. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von dänischen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 133.
	        
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