Drittes Kapitel.
Die erste Session 1878.
(6. Februar bis 24. Mai 1878.)
Prorvisorische Stenerfordernngen.
Schon am Tage der Eröffnung der Reichstagssession hatte
eine vertrauliche Konferenz der nationalliberalen Führer bei
Forckenbeck stattgefunden, in welcher man beschloß, durch Besprechung
der inneren Politik die Situation nach Möglichkeit
zu klären. Wir kamen alsdann mit den Nationalliberalen und
anderen Parteien überein, die Gelegenheit zur Erörterung der
inneren Politik nicht bei der ersten Beratung des Etats, sondern
bei der ersten Beratung der neuen Steuervorlagen wahrzunehmen.
Neue Steuer vorlagen bildeten jetzt den Mittelpunkt der
Situation. Fürst Bismarck hatte sich nämlich inzwischen mit
Camphausen geeinigt, zunächst ein Steuerbouquet von 42½ Millionen
Mark zu beanspruchen. Dasselbe blieb zurück hinter demjenigen,
was in Varzin die Nationalliberalen sich anheischig gemacht hatten
an neuen Reichssteuern, insbesondere an Tabaksteuer, zu bewilligen
unter Voraussetzung einer Einigung in den übrigen Dingen. Denn
die Nationalliberalen waren bereit, soviel an neuen Steuern zu
bewilligen, daß sich noch ein Uberschuß über den Betrag der
Matrikularbeiträge (im Etatsentwurf für 1878/79 betrugen dieselben
110 Millionen Mark) hinaus ergab.
Es wurde also von der Regierung dem Reichstage ein
Tabaksteuergesetzentwurf vorgelegt, der mit dem 1873 gescheiterten
Entwurf übereinstimmte und annähernd die Steuersätze
enthielt, welche gegenwärtig in Geltung sind (der Entwurf verlangte
pro Doppelzentner 84 Mark Zoll und 48 Mark Steuer; gegenwärtig
beträgt der Zoll 85 Mark, die Steuer 44 Mark. Ferner
wurde der vor zwei Jahren abgelehnte Börsensteuergesetzentwurf