Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXXIII. Band. (33)

Aktienunternehmen.  Substription.  221

Schon  oben  wurde  bemerkt,  daß  die  Aktiengesellschaft
  ohne  ein  bestimmtes,  zur  Erreichung  des  gesellschaftlichen
  Zweckes  im  Voraus  veranschlagtes
Grundkapital  nicht  entstehen  könne,  weil  nicht  das
Vermögen  der  Mitglieder,  sondern  nur  datzGesellschaftsvermögen
  für  die  von  der  Gesellschaft  eingegangenen
  Verbindlichkeiten  zu  haften  hat.  Dieses
Grundkapital,  dessen  Aufbringung  auch  in  den  Art.
209,  210,  240  und  248  des  allgemeinen  deutschen
Handelsgesetzbuches  als  wesentliche  Vorbedingung
einer  Aktiengesellschaft  vorausgesetzt  wird,  darf  nicht
blos  dem  Namen  nach  bestehen,  sondern  muß,  damit
  für  das  Unternehmen  eine  materielle  Grundlage
geschaffen  werde,  durch  wirkliche  Einzahlung  oder
durch  Versprechen,  die  Einzahlung  leisten  zu  wollen,
in  der  planmäßigen  Anzahl  von  Aktien  zusammengebracht
  sein.  So  lange  die  planmäßige  Aktienzahl
nicht  untergebracht  ist,  kann  die  Aktiengesellschaft
zur  Perfektion  nicht  gelangen.  Komtituirt  sich  daher
  der  Aktienverein,  ohne  daß  das  veranschlagte
Grundkapital  vollständig  durch  Einzeichnungen  gedeckt
  ist,  dann  liegt  ein  anderes  als  das  projektirte
Unternehmen  vor,  und  die  nicht  vollzählig  gewordenen
Subskribenten  sind  gegen  ihren  Willen  an  die  Zeichnung
  nicht  mehr  gebunden.  Renaud  a.  a.  O.
S.  5,  20,  23.

Bei  der  im  Januar  1866  ergangenen  schriftlichen
  Einladung  wurde  den  Subskribenten  eröffnet,
daß  zur  Aufbringung  des  für  Herstellung  der  nöthigen
Gebäude  erforderlichen  Kapitales  eine  Aktiengesellschaft
  mit  einem  Grundkapitale  von  100,000  fl.
gebildet  werden  soll,  wovon  15—20000  fl.  als  Reserve
  für  etwaige  Vergrößerung  der  Gebäude  2#c.
bestimmt  sind.  Jeder  diesem  Programme  durch  Subskription
  beitretende  Theilnehmer  mußte  daher  die
Erwartung  hegen,  daß  ein  Aktienkapital  im  Betrage
von  mindestens  80,000  fl.  gezeichnet  und  die  Ge-