Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

Zweiter Nachtrag 
zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1906. 
  
  
  
  
  
Für das 
 Rechnungsjahr 
 Ausgabe und Einnahme. 1906 
Kapitel treten hinzu 
Titel Mark. 
B. Außerordentlicher Etat. 
Ausgabe. 
9. IX. Aus Anlaß der Expedition in das 
Südwestafrikanische Schutzgebiet. 
2. A. Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung 8 900 000 
Einnahme. 
8. VIII. Aus der Anleihe. 
1. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesamt- 
heit aller Bundesstaaten . .  . 8 900 000 
Berlin im Schloß, den 16. März 1907. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst von Bülow. 
(Nr. 3305.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushalts -Etat 
für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1906. Vom 16. März 1907. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen etc. 
verordnen im Namen des Reichs nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats 
und des Reichstags, was folgt: 
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Etat der Schutz- 
 gebiete auf das Rechnungsjahr 1906 wird in Einnahme und Ausgabe 
für das Südwestafrikanische Schutzgebiet auf 8 900 000 Mark festgestellt 
und tritt dem Etat der Schutzgebiete für 1906 hinzu. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin im Schloß, den 16. März 1907. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst von Bülow.
	        
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