Zweiter Nachtrag
zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1906.
Für das
Rechnungsjahr
Ausgabe und Einnahme. 1906
Kapitel treten hinzu
Titel Mark.
B. Außerordentlicher Etat.
Ausgabe.
9. IX. Aus Anlaß der Expedition in das
Südwestafrikanische Schutzgebiet.
2. A. Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung 8 900 000
Einnahme.
8. VIII. Aus der Anleihe.
1. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesamt-
heit aller Bundesstaaten . . . 8 900 000
Berlin im Schloß, den 16. März 1907.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst von Bülow.
(Nr. 3305.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushalts -Etat
für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1906. Vom 16. März 1907.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats
und des Reichstags, was folgt:
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Etat der Schutz-
gebiete auf das Rechnungsjahr 1906 wird in Einnahme und Ausgabe
für das Südwestafrikanische Schutzgebiet auf 8 900 000 Mark festgestellt
und tritt dem Etat der Schutzgebiete für 1906 hinzu.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 16. März 1907.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst von Bülow.