Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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e die Entfernung der Stehbolzen voneinanber im Trager in mm, 
l die innere Weite der Feuerkammer, in der Längsrichtung der Träger gemessen, 
in mm, 
h  die Höhe des Trägers in mm, 
K = 480 bei einem Stehbolzen in jedem Träger, 
= 360 〃 zwei 〃 〃 〃 〃, 
= 240 〃drei 〃 〃 〃 〃 , 
= 200 〃 vier 〃 〃 〃 〃, 
= 160 〃 fünf 〃 〃  〃 〃, 
= 140 〃 sechs 〃 〃 〃 〃 
bedeuten. 
Die Stehbolzen werden hierbei als über die ganze Länge l gleichmäßig vertellt an- 
genommen. 
Die Randträger sind möglichst nahe dem Krümmungsmittelpunkte des Randes an- 
zuordnen. 
Werden die Deckenträger aus Schweißeisen hergestellt, so sind die nach obiger Formel be- 
rechneten Blechdicken b um 10 Prozent zu vergrößern. 
Die Träger sind mit ihren Enden auf die vertikalen Wandungen der Feuerkammer auf- 
zupassen und müssen etwa 40 mm über der Decke frei liegen. 
2. Werden die Deckenträger aufgehängt, so sind sie den veränderten Belastungsverhält- 
nissen entsprechend zu berechnen. 
IX. Mannlöcher und sonstige Ausschnitte. 
1. Im allgemeinen sollen die ovalen Mannlöcher mindestens 300 - 400 mm weit sein; 
hiervon ist nur dann abzuweichen, wenn die Anbringung derartiger bemessener Mannlöcher mit 
Schwierigkeiten verknüpft ist. Die geringste zulässige Weite ist in diesem Ausnahmefalle 
280 X 380 mm. 
2. Die in den Dampfdom führenden Öffnungen find stets so zu bemessen, daß 
das Innere des Domes sowie dessen Decken- und Randkrempen der Untersuchung zu- 
gänglich bleiben. 
3. Verschlußdeckel oder Mannlocheinfassungen (Rahmen) dürfen nicht aus Gußeisen oder 
Temperguß hergestellt werden. Sie müssen so gestaltet sein, daß die Packung nicht heraus- 
gedrückt werden kann. 
4. Es empfiehlt sich, die Schraubenbolzen der Mannlochdeckel bei Kesseln für hohe 
Dampfspannung mit Gewinde einzusetzen und zu vernieten. 
5. Die Ränder der Mannloch- und der sonstigen Ausschnitte sind stets dann wirksam 
zu versteifen, wenn durch das Einschneiden der Löcher eine unzulässige Verschwächung des Bleches 
gegenüber dem beabsichtigten Drucke eintritt, oder wenn zu befürchten steht, daß das Blech durch 
das Anziehen der Bügel und dergleichen durchgespannt wird.
	        
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