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c) Nitrozellulose (Schießbaumwolle, Kollodiumwolle), sofern sie ben Stabilitäts-
anforderungen genügt, und zwar:
XL. α) Schießbaumwolle in Flockenform und Kollodiumwolle ungepreßt nit
mindestens 25 Prozent Wasser- oder Alkoholgehalt (75 Teile Trockenstoff
und 25 Teile Flüssigkeit)
XXXIX. β) Schießbaumwolle und Kollodiumwolle, gepreßt, mit mindestens 15 Prozent
Wassergehalt (85 Teile Trockenstoff und 15 Teile Wasser) (vergleiche auch
3. Gruppe unter b).
XXXVc. d) Schwarzpulverähnliche, handhabungssichere Sprengstoffe, soweit sie
sich unter dem Einflusse von Stoß, Reibung oder Entzündung nicht gefährlicher
erweisen als Sprengsalpeter von folgender Zusammensetzung: 75 Prozent Natron-
salpeter, 10 Prozent Schwefel, 15 Prozent Braunkohle, und zwar:
Cahücit (fest gepreßtes Gemenge von höchstens 70 Prozent Kalisalpeter,
8 Prozent Ruß, etwa 12 Prozent Schwefelblumen, mindestens 10 Prozent
Zellulose und geringen Mengen Eisenfulfat).
Petroklastit (Haloklastit) (Gemenge von Natronsalpeter, Schwefel, Stein-
kohlenpech, höchstens 5 Prozent Kalisalpeter und höchstens 1 Prozent
Kaliumbichromat).
Sprengsalpeter (Gemenge von Natronsalpeter, Schwefel und Braun-
kohle).
2. Gruppe. Sprengstoffe, die nur in Mengen bis zu 200 kg als Stückgut befördert werden
dürfen) bei Aufgabe in größeren Mengen aber wie die Sprengstoffe der 3. Gruppe zu
befördern sind.
a) Organische Nitrokörper, in Wasser unlösliche, nasse, mit einem Gehalte
von mindestens 25 Prozent Wasser (75 Teile Trockenstoff und 25 Teile Wasser),
soweit sie bei Stoß, Reibung oder Entzündung nicht gefährlicher als Tetranitro-
methylanilin und 48 Stunden bei 75° gelagert beständig (gewichtsbeständig) sind
(vergleiche auch 1. Gruppe unter b).
Bisher Anlage B Nr. XXXVg. b) Chlorat- und Perchloratsprengstoffe (Gemenge von Chloraten oder Der-
chloraten der Alkalien oder alkalischen Erden mit kohlenstoffreichen Verbindungen,
wie Kohle, Kohlenwasserstoffe, Harze, Öle, nitrierte aromatische Kohlenwasserstoffe,
Planzenmehle, anorganische Salze und ähnliche). Chloratmischungen dürfen
keine Ammoniaksalze enthalten. Unter dem Einflusse von Stoß, Reibung und
Entzündung dürfen sich die Sprengstoffe nicht gefährlicher erweisen als Cheddit
von folgender Zusammensetzung: 79 Prozent Kaliumchlorat, 1 Prozent Nitro-
naphthalin, 15 Prozent Dinitrotoluol, 5 Prozent Rizinusöl, und zwar:
Cheddit (Gemenge von höchstens 80 Prozent Kaliumchlorat oder höchstens
75 Prozent Natriumchlorat mit Nitronaphthalin, Dinitrotoluol und
mindestens 5 Prozent Rizinusöl, auch mit Zusatz von Paraffin).
Gesteins-Permonit, Permonit 1 (Gemenge von höchstens 32,5 Prozent
Kaliumperchlorat, Ammoniaksalpeter, höchstens 7 Prozent Natronsalpeter,