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höchstens 20 Prozent Trinitrotoluol, ferner von Mehl, Holzmehl und
von Melan — Gemisch von 1 Teil Glyzerin und 3,5 Teilen Leim —).
Wetter-Permonit, Permonit ll (Gemenge von höchstens 24,5 Prozent
Kaliumperchlorat, Ammoniaksalpeter, höchstens 7 Prozent Trinitrotoluol,
höchstens 6 Prozent Nitroglyzerin, ferner von Mehl, Holzmehl) Kochsalz
und von Melan — Gemisch von 1 Teil Glyzerin und 3,5 Teilen Leim —).
Silesia (Gemenge von höchstens 75 Prozent Kaliumchlorat und reinem
oder nitriertem Harze, auch mit Zusatz von nitriertem Pflanzenmehle).
XXXV f. c) Nitrierte Chlorhydrine.
3. Gruppe. Sprengstoffe, die nur in Wagenladungen befördert werden dürfen.
a) Organische Nitrokörper und Gemenge von solchen, die den Anforderungen
unter 1b und 2a nicht entsprechen, aber bei Stoß, Reibung oder Entzündung
sich nicht gefährlicher erweisen als Tetranitromethylanilin, auch 48 Stunden bei
75° gelagert beständig (gewichtsbeständig) sind.
XXXVa. Zif. 4. b) Nitrozellulose (Schießbaumwolle, Kollodiumwolle), sofern sie den Stabilitäts-
anforderungen genügt, und zwar:
α) Schießbaumwolle und Kollodiumwolle, ungepreßt, mit mindestens
15 Prozent Wassergehalt (85 Teile Trockenstoff und 15 Teile Wasser)
(vergleiche auch 1. Gruppe unter c α, β).
β) Gemahlene Schießbaumwolle, auch mit Zusatz von 30 bis 50 Prozent
Kali- oder Barytsalpeter in Patronenform gepreßt, mit einem
Paraffinüberzug.
XXXVa. Zif.6. c) Chlorat- und Perchlotatstoffe, die den Bedingungen unter 2 b nicht ent-
sprechen, aber nicht gefährlicher sind als Silesia, von folgender Zusammensetzung:
85 Prozent Kaliumchlorat und 15 Prozent Kolophonium, und zwar:
Alkalsite (Gemenge von höchstens 80 Prozent Kalium- oder Natrium-
chlorat oder 80 Prozent Kalium-, Natrium- oder Ammoniumperchlorat
mit Nitrokohlenwasserstoffen der aromatischen Reihe und Zellulose-
nitraten — Gesamtmenge der organischen Nitrobestandteile 19 Prozent —,
Kohle, Kohlenwasserstoffen oder Kohlehydraten, in Verbindung mit allen
Salpeterarten. Chloratmischungen dürfen keine Ammoniaksalze enthalten).
Cheddit 1 (Gemenge von höchstens 80 Prozent Kalium- oder Natrium-
chlorat, Dinitrotoluol, Nitronaphthalin und Rizinusöl, auch mit Zusatz
von Paraffin).
Kinetit (ein durch Nitrozellulose gelatiniertes Nitrobenzol, in das ein
Gemenge von salpetersaurem und chlorsaurem Kali eingeknetet ist).
Permonite (Gemenge von je höchstens 30 bis 40 Prozent Ammoniak-
salpeter und Kaliumperchlorat unter Zusatz von Leimgelatine, Natron-
salpeter, Pflanzenmehl und höchstens 20 Prozent Trinitrotoluol).
Silesia 1 (Gemenge von höchstens 85 Prozent Kaliumchlorat und reinem
oder nitriertem Harze, auch mit Zusatz von nitriertem Pflanzenmehle).
Reichs- Gesetzbl. 1909. 22