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XXXVa. Zif. 5. d) Schwarzpulver (Gemenge von Kalisalpeter, Schwefel und Kohle) in Mehlform,
gekörnt oder gepreßt, ferner schwarzpulverähnliche Gemenge, die den Be-
dingungen unter 1 d nicht entsprechen.
XXXVa. Zif. 6. e) Dynamite und dynamitähnliche Sprengstoffe aus einer zu ihrer Her-
stellung berechtigten deutschen oder aus einer zum Versand auf deutschen Bahnen
besonders ermächtigten ausländischen Fabrik. Sie dürfen nicht gefährlicher sein
als Sprenggelatine oder Gurdynamit.
Hierzu gehören insbesondere:
Cosilit (Gemenge von höchstens 30 Prozent Nitroglyzerin, mindestens
40 Prozent Pflanzenmehl, Natron- oder Kalisalpeter und Kochsalz).
Extra-Gummidynamit, Winterdynamit I und II — auch Bel-
gisches Winterdynamit genannt — (Gemenge von höchstens 60 Pro-
zent Nitroglyzerin und höchstens 8 Prozent Nitrobenzol, gelatiniert mit
Kollodiumwolle, mit Zusatz von Salpeterarten, denen auch Holzmehl
und indifferente, neutrale, beständige, färbende Stoffe beigemischt
sein können).
Gelatinedynamit (Gemenge von mit Kollodiumwolle gelatiniertem Nitro-
glyzerin, von Salpeter und kohlenstoffreichen Verbindungen).
Gurdynamit (Gemenge von Nitroglyzerin und mindestens 25 Prozent
Kieselgur).
Schwergefrierbare Dynamite (Gemenge von mit Kollodiumwolle
gelatiniertem Nitroglyzerin, von Salpeter und kohlenstoffreichen Ver-
bindungen, mit gänzlichem oder teilweisem Ersatze des Nitroglyzerins durch
nitrierte Chlorhydrine, durch Nitrobenzol oder durch Dinitroglyzerin oder
ähnliche Stoffe).
Sicherheits-Gallerte-Dynamite (wasserhaltiges Gemenge von gelati-
niertem Nitroglyzerin, kohlenstoffreichen Verbindungen, anorganischen
Nitraten und Alkalichloriden).
Wettersichere Gelatinedynamite I bis V (Gemenge von Nitroglyzerin,
Salpetern, Mehlen — auch mit Zusatz von hochmolekularen Kohlen-
wasserstoffen —, Seifen, aromatischen Nitroverbindungen und stickstoff-
haltigen Kohlenstoffträgern oder neutralen Salzen [Chloriden, Oxalaten,
Sulfaten, Phosphaten oder dergleichen]).
Fördite, gelatinöse und nicht gelatinöse Kohlenfördite (Gemenge von
gelatiniertem oder nichtgelatiniertem Nitroglyzerin, Kohlehydraten,
Glyzerin, Nitrokohlenwasserstoffen, anorganischen Nitraten und Alkali-
chloriden).
Gesilit mit oder ohne die Ziffern I, II und III (Gemenge von höoͤchstens
30 Prozent durch Kollodiumwolle gelatiniertem Nitroglyzerin mit
Salpeterarten, Kochsalz und Kohlehydraten, mit oder ohne Zusatz von
Dinitrotoluol).