Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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XXXVa. Zif. 5. d) Schwarzpulver (Gemenge von Kalisalpeter, Schwefel und Kohle) in Mehlform, 
gekörnt oder gepreßt, ferner schwarzpulverähnliche Gemenge, die den Be- 
dingungen unter 1 d nicht entsprechen. 
XXXVa. Zif. 6. e) Dynamite und dynamitähnliche Sprengstoffe aus einer zu ihrer Her- 
stellung berechtigten deutschen oder aus einer zum Versand auf deutschen Bahnen 
besonders ermächtigten ausländischen Fabrik. Sie dürfen nicht gefährlicher sein 
als Sprenggelatine oder Gurdynamit. 
Hierzu gehören insbesondere: 
Cosilit (Gemenge von höchstens 30 Prozent Nitroglyzerin, mindestens 
40 Prozent Pflanzenmehl, Natron- oder Kalisalpeter und Kochsalz). 
Extra-Gummidynamit, Winterdynamit I und II — auch Bel- 
gisches Winterdynamit genannt — (Gemenge von höchstens 60 Pro- 
zent Nitroglyzerin und höchstens 8 Prozent Nitrobenzol, gelatiniert mit 
Kollodiumwolle, mit Zusatz von Salpeterarten, denen auch Holzmehl 
und indifferente, neutrale, beständige, färbende Stoffe beigemischt 
sein können). 
Gelatinedynamit (Gemenge von mit Kollodiumwolle gelatiniertem Nitro- 
glyzerin, von Salpeter und kohlenstoffreichen Verbindungen). 
Gurdynamit (Gemenge von Nitroglyzerin und mindestens 25 Prozent 
Kieselgur). 
Schwergefrierbare Dynamite (Gemenge von mit Kollodiumwolle 
gelatiniertem Nitroglyzerin, von Salpeter und kohlenstoffreichen Ver- 
bindungen, mit gänzlichem oder teilweisem Ersatze des Nitroglyzerins durch 
nitrierte Chlorhydrine, durch Nitrobenzol oder durch Dinitroglyzerin oder 
ähnliche Stoffe).  
Sicherheits-Gallerte-Dynamite (wasserhaltiges Gemenge von gelati- 
niertem Nitroglyzerin, kohlenstoffreichen Verbindungen, anorganischen 
Nitraten und Alkalichloriden). 
Wettersichere Gelatinedynamite I bis V (Gemenge von Nitroglyzerin, 
Salpetern, Mehlen — auch mit Zusatz von hochmolekularen Kohlen- 
wasserstoffen —, Seifen, aromatischen Nitroverbindungen und stickstoff- 
haltigen Kohlenstoffträgern oder neutralen Salzen [Chloriden, Oxalaten, 
Sulfaten, Phosphaten oder dergleichen]). 
Fördite, gelatinöse und nicht gelatinöse Kohlenfördite (Gemenge von 
gelatiniertem oder nichtgelatiniertem Nitroglyzerin, Kohlehydraten, 
Glyzerin, Nitrokohlenwasserstoffen, anorganischen Nitraten und Alkali- 
chloriden). 
Gesilit mit oder ohne die Ziffern I, II und III (Gemenge von höoͤchstens 
30 Prozent durch Kollodiumwolle gelatiniertem Nitroglyzerin mit 
Salpeterarten, Kochsalz und Kohlehydraten, mit oder ohne Zusatz von 
Dinitrotoluol).
	        
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