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133. Die von der Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen
betriebene und von der Holländischen Eisenbahngesellschaft mitbetriebene
Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Elten bis
Emmerich.
134. Die von der Holländischen Eisenbahngesellschaft betriebene und von der
Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen mitbetriebene
Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Gildehaus
bis Salzbergen.
135. Die von der Holländischen Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke von
der niederländisch-deutschen Grenze bei Alstätte bis Ahaus.
VI. Dänischer Verwaltungen.
136. Die von den Dänischen Staatsbahnen in Gemeinschaft mit den Großherzoglich
Mecklenburgischen Staatseisenbahnen betriebene Dampffährenverbindung
Warnemünde Gjedser.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von deutschen Verwaltungen
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Österreich, Ziffer 29 bis und mit 52.
Dänemark, Ziffer 3, 4.
Frankreich, Ziffer 18, 19, 20, 21, 22, 23.
Luxemburg, Ziffer 2, 3.
Niederlande, Ziffer 5, 6, 7, 8, 9, 10.
Rußland, Ziffer 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41.
Schweiz, Jiffer 26, 27, 28, 29, 30, 31.
Österreich und Ungarn (nebst Bosnien-Herzegowina).
I. Im Reichsrate vertretene Königreiche und Länder (einschließlich
Liechtenstein).
A. Sämtliche Linien, die durch die nachbenannten Bahnverwaltungen
und Gesellschaften mit dem Sitze in Österreich oder in
Ungarn betrieben werden.
1. K. K. Österreichische Staatsbahnen, mit Einschluß der auf Fürstlich
Liechtensteinschem Gebiete gelegenen Strecke der Linie Feldkirch- Buchs; —
dagegen mit Ausschluß:
a) folgender dalmatinischen Linien der K. K. Österreichischen Staatsbahnen:
α) Spalato—Siverić—Knin,
β) Perkovieć-Slivno—Sebenico,
γ) Spalato—Sinj;
b) der schmalspurigen Lokalbahn Unzmarkt— Mauterndorf (Murtalbahn).
2. Lokalbahn Aujezd-Luhatschowitz-Luhatschowitz.
3. Außig—Teplitzer Eisenbahn.
Reichs-Gesetzbl. 1909. 44