Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

 
 
     
 
 
 
 
 
 
 
6. 
1. 
 
 
— 301 — 
36.   bei Schoppinitz bis Sosnowice (Linie der früheren Rechte Oder-Ufer-Eisenbahn). 
37.   bei Schoppinitz bis Sosnowice (Linie der früheren Oberschlesischen Eisenbahn). 
38.   bei Prostken bisGrajewo. 
39.   bei Illowo bis Mlawa. 
40.   bei Szczypiorno bis Kalisch. 
41.   bei Herby bis Russisch-Herby. 
II. Österreichischer Verwaltungen. 
Die von den K. K. Österreichischen Staatsbahnen betriebene Strecke 
von der österreichisch-russischen Grenze: 
42.   bei Szczakowa bis Granica und 
die in der Richtung nach Rußland betriebenen Strecken von der 
österreichisch- russischen Grenze: 
43.   bei Brody bis Radziwilów. 
44.   bei Podwoloczyska bis Woloczysk. 
45.   bei Nowosielitza bis Nowosielitza. 
III. Rumänischer Verwaltungen. 
Die von den Südwestbahnen betriebene und von den Königlich 
Rumänischen Staatseisenbahnen mitbetriebene Strecke von der 
rumänisch-russischen Grenze: 
46.   bei Ungheni bis Russisch-Ungheni. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von russischen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 98, 99, 100, 101, 102. 
Österreich, Ziffer 53, 54, 55. 
Rumänien, Ziffer 2. 
  
Schweden. 
A. Von schwedischen Verwaltungen betriebene Strecken. 
1.   Die Schwedischen Staatseisenbahnen, mit Ausnahme der von denselben 
betriebenen Strecke Lulea—Reichsgrenze mit den Abzweigungen Gelliware- 
Malmberg und Gelliware-Koskulls kulle ¹). 
2.   Die Boräs-Eisenbahn.  
3.   Die Eisenbahn Kristianstad-Heßleholm. 
4.   Die Eisenbahn Lund-Kjeflinge. 
  
1) Auf den von den Schwedischen Staatseisenbahnen betriebenen Strecken von der 
schwedisch- norwegischen Grenze bis Charlottenberg und von der schwedisch-norwegischen Grenze 
bis Storlien wird der Zugsdienst von den Norwegischen Staatsbahnen besorgt.
	        
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