Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

IV. Anforderungen. 
1. Feuerblech darf keine geringere Zugfestigkeit als 36 kg/ qmm in der Längsfaser und 
34 kg/qmm in der Querfaser bei einer geringsten Dehnung von 20 Prozent in der Längsfaser 
und 15 Prozent in der Querfaser haben. 
Bördelblech darf keine geringere Zugfestigkeit als 35 kg/qmm in der Längsfaser und 
33 kg/qmm in der Querfaser bei einer geringsten Dehnung von 15 Prozent in der Längsfaser 
und 12 Prozent in der Querfaser haben. 
Die Zugfestigkeit darf bei keinem Bleche 40 kg/qmm überschreiten. 
Anm. Bleche über 25 mm Dicke pflegen weniger Zugfestigkeit zu haben als aus demselben Material 
gefertigte Bleche unter 25 mm Dicke, und zwar rechnet man, daß auf je 2 mm Vergrößerung der Blechdicke die 
Festigkeit um 0,5 kg abnimmt. Demgemäß wird man bei Verwendung von Blechen über 25 mm Dicke zu erwägen 
haben, ob Feuerblech an Stelle von Bördelblech zu wählen ist. 
2. Bei der Biegeprobe im warmen Zustande müssen sich Probestreifen von Feuer- 
und Bördelblech in beiden Faserrichtungen flach zusammenbiegen lassen, ohne zu brechen (orr- 
gleiche erster Teil, Abschnitt III. Ziffer 14). 
Im kalten Zustan de müssen sich Probestreifen von Feuer- und Bördelblech in beiden 
Faserrichtungen nach der folgenden Zahlentafel um einen Dorn von der bestimmten Dicke zu- 
sammenbiegen lassen, ohne zu brechen (vergleiche erster Teil, Abschnitt III. Ziffer 14): 
  
  
  
  
  
  
Biegewinkel in Grad 
Dicke in mm Feuerblech Bördelblech 
längs quer längs  quer 
6—8 160 140 135 120 
über 8—10 160 140 135 120 
〃 10—12 160 140 135 120 
〃 12—14 155 135 135 120 
〃 14—16 150 130 130 110 
〃   16—18 145 125 125 100 
〃 18—20 140 120 120 95 
〃 20—22 135 115 115 85 
〃 22—24 130 110 110 75 
〃 24—26 125 105 105 65 
〃 26—28 120 100 100 60 
〃 28—30 115 95 90 55 
〃   30—32 110 85 80 50 
〃 32—34 100 75 70 45 
〃 34—36 90 65 60 40 
〃 36 —38 80 55 50 30 
〃 38—40 70 45  40 20 
  
  
  
 
	        
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