Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

IV.  Anforderungen.

1.  Feuerblech  darf  keine  geringere  Zugfestigkeit  als  36  kg/  qmm  in  der  Längsfaser  und
34  kg/qmm  in  der  Querfaser  bei  einer  geringsten  Dehnung  von  20  Prozent  in  der  Längsfaser
und  15  Prozent  in  der  Querfaser  haben.

Bördelblech  darf  keine  geringere  Zugfestigkeit  als  35  kg/qmm  in  der  Längsfaser  und
33  kg/qmm  in  der  Querfaser  bei  einer  geringsten  Dehnung  von  15  Prozent  in  der  Längsfaser
und  12  Prozent  in  der  Querfaser  haben.

Die  Zugfestigkeit  darf  bei  keinem  Bleche  40  kg/qmm  überschreiten.

Anm.  Bleche  über  25  mm  Dicke  pflegen  weniger  Zugfestigkeit  zu  haben  als  aus  demselben  Material
gefertigte  Bleche  unter  25  mm  Dicke,  und  zwar  rechnet  man,  daß  auf  je  2  mm  Vergrößerung  der  Blechdicke  die
Festigkeit  um  0,5  kg  abnimmt.  Demgemäß  wird  man  bei  Verwendung  von  Blechen  über  25  mm  Dicke  zu  erwägen
haben,  ob  Feuerblech  an  Stelle  von  Bördelblech  zu  wählen  ist.

2.  Bei  der  Biegeprobe  im  warmen  Zustande  müssen  sich  Probestreifen  von  Feuerund
  Bördelblech  in  beiden  Faserrichtungen  flach  zusammenbiegen  lassen,  ohne  zu  brechen  (orrgleiche
  erster  Teil,  Abschnitt  III.  Ziffer  14).

Im  kalten  Zustan  de  müssen  sich  Probestreifen  von  Feuer-  und  Bördelblech  in  beiden
Faserrichtungen  nach  der  folgenden  Zahlentafel  um  einen  Dorn  von  der  bestimmten  Dicke  zusammenbiegen
  lassen,  ohne  zu  brechen  (vergleiche  erster  Teil,  Abschnitt  III.  Ziffer  14):

 

 

 

 

 

 

Biegewinkel  in  Grad

Dicke  in  mm  Feuerblech  Bördelblech
längs  quer  längs    quer

6—8  160  140  135  120
über  8—10  160  140  135  120
〃  10—12  160  140  135  120
〃  12—14  155  135  135  120
〃  14—16  150  130  130  110
〃   16—18  145  125  125  100
〃  18—20  140  120  120  95
〃  20—22  135  115  115  85
〃  22—24  130  110  110  75
〃  24—26  125  105  105  65
〃  26—28  120  100  100  60
〃  28—30  115  95  90  55
〃   30—32  110  85  80  50
〃  32—34  100  75  70  45
〃  34—36  90  65  60  40
〃  36  —38  80  55  50  30
〃  38—40  70  45    40  20