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der Umgebung der Pusteln —, Hamburg 4, Elsaß-Lothringen 8 Fälle angezeigt. Beispielsweise
erwähnt sei folgender Fall.
Ella Weigel aus Leipzig -Lindenau, geboren am 4. Mai 1895, geimpft am 18. September 1896,
zeigte bei der Nachschau nichts Auffälliges. Einen Tag darauf schwoll der geimpfte Oberarm an, wurde
roth und bedeckte sich mit zahlreichen stecknadelkopfgroßen, jedoch rasch wieder verschwindenden Bläschen.
Die Impfstellen verwandelten sich in schlecht aussehende, stark eiternde Geschwüre. Wegen des Vorhandenseins
eines festen antiseptischen Verbandes konnte der Zustand des Arms durch den Bezirksarzt zu wiederholten
Malen nicht untersucht werden. Am 20. November war das Kind völlig gesund. An Stelle der
Pusteln bezw. Geschwüre hatten sich blaßrothe kräftige Narben gebildet. Auch in diesem Falle muß angenommen
werden, da die betreffende Lymphe im Impfinstitut reichlich und außerhalb desselben mindestens
zu 932 Erst= und Wiederimpfungen verwendet worden war, ohne ungewöhnliche Folgeerscheinungen hervorzurufen,
daß die Entzündungs= und Eitererreger längere Zeit nach der Impfung in die geplatzten Impfpusteln
gelangt sind.
Uebertragung von Syphilis durch die Impfung ist nicht vorgekommen.
Die Natur und die Bedeutung der nach der Impfung beobachteten Hauterkrankungen
ist in den früheren Berichten wiederholt ausführlich besprochen wordeny.
In den allermeisten Fällen hat es sich um ganz harmlose Ausschläge gehandelt, die, ohne
das Allgemeinbefinden der Impflinge wesentlich zu stören, nach kurzer Zeit verschwanden.
In andern Fällen war nach den Berichten jeder Zusammenhang mit der Impfung auszuschließen.
Trotzdem sind derartige Vorfälle wiederholt öffentlich als schwere Impfschädigungen
bezeichnet worden.
Babette Frisch aus Röthenbach bei Lauf in Mittelfranken sollte nach der Impfung von einem
„garstigen“ Ausschlag befallen worden sein. Thatsächlich ist nur, daß am zweiten Tage nach der Impfung
ein über den ganzen Körper zerstreuter Knötchenausschlag mit Jucken, vom Volksmund als „Friesel“ bezeichnet,
mit nur geringer Störung des Allgemeinbefindens entstand. Dieser „Lichen strophulus“, häufig
bei kleinen Kindern ohne jeden Zusammenhang mit der Impfung während des Zahnens und in Folge
von Unreinlichkeit entstehend, war schon nach 3 Tagen wieder verschwunden:).
Bei Franziska Heid, ebendaher, war wenige Tage nach der Nachschau ein Ekzem= und Ekthyma-Ausschlag
entstanden. Der Impfarzt sah denselben in einzelnen Pusteln in der linken Achselhöhle, an der
linken Brustseite, am Gesäß und an der Innenfläche des linken Vorderarmes und führte seine Entstehung
auf die innerhalb der Wohnung herrschende außerordentliche Unreinlichkeit zurück.
Der Knabe Rittweger zu Berlin ist nach seinen eigenen Angaben nach dem Impfen nicht krank gewesen.
Erwiesen ist, daß der Arm infolge von Randentzündung etwas angeschwollen war, so daß er
wenige Tage in der Binde getragen werden mußte. Später entwickelte sich ein Ausschlag im Gesicht #nach
Ansicht der Eltern: Hitzpickeln). Bei einer am 18. Februar 1897 vorgenommenen Untersuchung sah er
blühend wohl aus, irgend eine krankhafte Veränderung der Haut bestand nicht.8)
Das Enkelkind einer Frau Fleischer, Otto Julius Schmidt zu Meerane, erkrankte 27 Tage nach der
Impfung an einem pustelartigen Ausschlage am ganzen Körper. Nach weiteren 6 Tagen war das Kind
wieder gesund. Der Bezirksarzt, welcher das Kind jetzt untersuchte, fand an verschiedenen Körpertheilen
ganz vereinzelte kleine Krusten, welche er für Ueberreste abgelaufener Varicellen, vielleicht auch eines unbedeutenden
Ekzems ansprach.
Der bei Kurt Windisch aus Hilbersdorf bei Chemnitz aufgetretene Hautausschlag im Gesicht und am
Kopf (Ekzem) war nach den vorgenommenen Erhebungen ganz unabhängig von der Impfung.
Bei Eduard Nüsse in Hannover zeigten sich einige Wochen nach der Impfung weiße, später roth
werdende Flecke, die sich nach und nach über den ganzen Körper verbreiteten. Von drei behandelnden
Aerzten bezeichnete der erste die Krankheit als „Purigo“; ein zweiter verzeichnete in seinem Krankenjournal
„Pustulöses Ekzem (ähnelt Syphilis).“ Alle drei aber erklärten die Krankheit als nicht im ursächlichen
i) Vergl. Mediz.-statist. Mittheil. Bd. I. S. 271, Bd. III. S. 271, Bd. IV. S. 114, Bd. V. S. 90.
2) Dieser Fall, der Fall Günther (S. 2832) und der Fall Heller (S. 288) sind gegen den Willen der
Eltern von einem Naturheilkunde treibenden Lehrer veröffentlicht worden.
9 Dieser Fall, sowie der Fall Baarsch (S. 232) sind dem Herausgeber eines impfgegnerischen Blattes
ohne Vorwissen der Eltern durch einen Lehrer bekannt gegeben worden.