Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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Abständen zur Befestigung rechteckiger oder elliptischer Flächen verwendet werden, wie dies in 
vorstehenden Figuren veranschaulicht ist, kann man annehmen, daß, wenn 
r den geringsten Abstand der Schrauben vom Schwerpunkte der gedrückten, recht- 
eckigen oder elliptischen Fläche in mm, 
e die Schraubenteilung in mm 
bezeichnet, die am stärksten belastete Schraube den Druck zu übertragen hat. 
 
8. Wenn Biegungsspannungen von Erheblichkeit zu befürchten sind, wie namentlich bei 
unbearbeiteten Flächen, Durchbiegen der Flanschen, einseitig liegenden Dichtungen usw., ist ihnen 
bei der Bemessung der Schrauben besonders Rechnung zu tragen. 
9. Die Flanschen sind so stark zu machen, daß sie der Biegungsbeanspruchung sowie auch 
dem Durchbiegen sicher widerstehen können. 
10. Schwächere Schrauben als solche von 16 mm äußerem Durchmesser sind tunlichst zu 
vermeiden; Schrauben unter 13 mm äußerem Durchmesser sind nicht zulässig. 
  
X. Anker und Stebbolzen. 
1. Die Beanspruchung soll 
bei geschweißten Ankern und Stehbolzen aus Schweißeisen 3,5 kg/qmm, 
bei ungeschweißten Ankern und Stehbolzen aus Schweißeisen 5 〃 , 
bei ungeschweißten Ankern und Stehbolzen aus Flußeisen 6 〃 , 
bei Ankern und Stehbolzen aus Kupfer für Dampftemperaturen bis 
200° C  ................................................................ 4 〃1 
nicht überschreiten. 
2. Es empfiehlt sich, die mit Muttern versehenen Längsanker mit Gewinde in die Stirn- 
platten oder Rohrplatten einzuschrauben, außerdem nicht nur außen, sondern auch innen mit 
Unterlegscheiben und mit Muttern zu versehen. Die Ankerröhren sind mit Gewinde einzuziehen 
und aufzuwalzen. 
3. Die Länge der Eckanker soll so groß wie irgend möglich sein. 
4. Es empfiehlt sich, in Dampfkesseln mit Flammrohren diejenigen Niete, welche die Eck- 
anker mit der Stirnplatte verbinden, mindestens 200 mm vom Flammrohrumfang abstehen 
zu lassen. 
5. Der Querschnitt der Eckanker soll im Verhältnis ihrer Neigung zur Kesselachse größer 
werden als derjenige der Längsanker. 
6. Die zur Befestigung der Eckanker dienenden Bolzen und Niete sind den wirkenden 
Kräften entsprechend reichlich zu bemessen. 
7. Werden ebene Stirnwände durch Aufnieten von Doppel-T Trägern und dergleichen versteift, 
so sollen diese ihre Belastung möglichst unmittelbar auf den Kesselmantel übertragen. 
8. Bei der Versteifung feuerberührter ebener Flächen durch Stehbolzen sollte der Steh- 
bolzenabstand im allgemeinen nicht größer als 200 mm sein.
	        
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