Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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721 
3 
G.. 
  
  
Gegenstand der Besteuerung 
vom 
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Steuersatz 
vom 
Tau- 
send 
  
4+ 
Ok. 
Berechnung 
der Stempelabgabe 
  
  
Anmerkung zu Tarifnummer 1 
und 2. 
Der Aushändigung ausländischer 
Wertpapiere im Inlande wird es gleich- 
geachtet, wenn solche Wertpapiere, welche 
durch ein im Ausland abgeschlossenes 
Geschäft von einem zur Zeit des Ge- 
schäftsabschlusses im Inlande wohnhaften 
Kontrahenten angeschafft sind, diesem 
aus dem Ausland übersandt oder von 
ihm oder einem Vertreter aus dem Aus- 
land abgeholt werden. 
Genußscheine und ähnliche zum Bezug 
eines Anteils an dem Gewinn einer 
Aktienunternehmung oder einer unter 
Nr. 1b des Tarifs fallenden Gesellschaft 
berechtigende Wertpapiere, sofern sie sich 
nicht als Aktien oder Aktienanteilscheine 
oder sonstige Gesellschaftsanteile (Tarif. 
nummer 1) oder als Renten= oder 
Schuldverschreibungen (Tarifnummer 2) 
darstellen, unterliegen einer festen Abgabe, 
die für 
a) solche, welche als Ersatz an Stelle 
erloschener Aktien ausgegeben 
werdeen 
b) alle übrigen, und zwar: 
1. inländissse 
2. ausländische 
beträgt. 
Inländische auf den Inhaber lautende und 
auf Grund staatlicher Genehmigung aus- 
gegebene Renten= und Schuldverschreibun- 
gen der Kommunalverbände, Kom- 
  
  
  
  
30 
40 
  
  
  
  
von jeder einzelnen Urkunde.
	        
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