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G..
Gegenstand der Besteuerung
vom
Hun-
dert
Steuersatz
vom
Tau-
send
4+
Ok.
Berechnung
der Stempelabgabe
Anmerkung zu Tarifnummer 1
und 2.
Der Aushändigung ausländischer
Wertpapiere im Inlande wird es gleich-
geachtet, wenn solche Wertpapiere, welche
durch ein im Ausland abgeschlossenes
Geschäft von einem zur Zeit des Ge-
schäftsabschlusses im Inlande wohnhaften
Kontrahenten angeschafft sind, diesem
aus dem Ausland übersandt oder von
ihm oder einem Vertreter aus dem Aus-
land abgeholt werden.
Genußscheine und ähnliche zum Bezug
eines Anteils an dem Gewinn einer
Aktienunternehmung oder einer unter
Nr. 1b des Tarifs fallenden Gesellschaft
berechtigende Wertpapiere, sofern sie sich
nicht als Aktien oder Aktienanteilscheine
oder sonstige Gesellschaftsanteile (Tarif.
nummer 1) oder als Renten= oder
Schuldverschreibungen (Tarifnummer 2)
darstellen, unterliegen einer festen Abgabe,
die für
a) solche, welche als Ersatz an Stelle
erloschener Aktien ausgegeben
werdeen
b) alle übrigen, und zwar:
1. inländissse
2. ausländische
beträgt.
Inländische auf den Inhaber lautende und
auf Grund staatlicher Genehmigung aus-
gegebene Renten= und Schuldverschreibun-
gen der Kommunalverbände, Kom-
30
40
von jeder einzelnen Urkunde.