Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

III.  Anforderungen.

1.  Im  kalten  Zustande  sollen  sich  die  Schenkel  des  Winkeleisens  mindestens  um  180
unter  der  Presse  auseinanderbiegen  und  abgeschnittene  Längsstreifen

bei  Dicken  von  8  bis  12  mm  um  50°,

〃  〃  über  12  〃  16  〃  〃  35°,

〃  〃  〃  16  〃  21  〃  〃  25  °,

〃  〃  〃  21  〃  25   〃   〃  15°
zusammenbiegen  lassen.  Bei  diesen  Proben  dürfen  sich  in  der  Kehle  und  in  den  Schenkeln  nur
Anfänge  von  Rissen  zeigen.

2.  Beim  Schmieden  und  Lochen  sollen  Schenkelstreifen  denselben  Anforderungen  wie

Blechstreifen  (vergleiche  A  IV.  3)  entsprechen.

C.  Nieteisen.

I.  Art  der  Proben.
1.  Zugprobe  (siehe  C  III.  1).
2.  Biegeprobe  (siehe  C  III.  2).
3.  Stauch-  und  Lochprobe  (siehe  C  III.  3).

II.  Anzahl  der  Probestücke.
4  Prozent  der  abzunehmenden  Stücke.

III.  Anforderungen.
1.  Zugfestigkeit  35  bis  40  kg/qmm  bei  einer  Dehnung  von  mindestens  20  Prozent.

2.  Im  kalten  Zustande  soll  das  Nieteisen,  ohne  Risse  zu  erhalten,  so  gebogen  und
glatt  aufeinander  geschlagen  werden  können,  daß  die  beiden  Enden  der  Länge  nach  parallel  liegen.

3.  Im  warmen  Zustande  soll  sich  ein  Stück  Nieteisen,  dessen  Länge  doppelt  so  groß
ist  als  der  Durchmesser,  auf  ⅓  bis  ¼  der  Länge  niederstauchen  und  dann  lochen  lassen,  ohne
aufzureißen.

D.  Niete.

I.  Art  der  Proben.
Stauch-  und  Lochprobe  (siehe  D  III.

II.  Anzahl  der  Probestücke.
Von  je  1000  Stück  2  Stück.

III.  Anforderungen.
Im  warmen  Zustande  soll  sich  ein  Nietschaft,  dessen  Länge  doppelt  so  groß  ist  als
der  Durchmesser,  auf  ⅓  bis  ¼  der  Länge  niederstauchen  und  dann  lochen  lassen,  ohne  aufzureißen.