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Steuer satz Berechnung
Nr. Gegenstand der Besteuerung vom #en der
un- au- S
H#e# ees Stempelabgabe
(2.) diesem aus dem Ausland übersandt oder von ihm oder
einem Vertreter aus dem Ausland abgeholt werden.
Genußscheine und ähnliche zum Bezug eines Anteils
an dem Gewinn einer Aktienunternehmung oder einer
unter Nr. 1b des Tarifs fallenden Gesellschaft be-
rechtigende Wertpapiere, sofern sie sich nicht als Aktien
oder Aktienanteilscheine oder sonstige Gesellschaftsanteile
(Tarifnummer 1) oder als Renten- oder Schuldver-
schreibungen (Tarifnummer 2) darstellen, unterkiegen
einer festen Abgabe, die für
a) solche, welche als Ersatz an Stelle erloschener
Aktien ausgegeben werdden — — 11—
b) alle übrigen, und zwar: s « «
I.iucaudische........................... —-30—vvv1cbe»mzclmlltkuude—
2.ausländische......................... ——-40--·
beträgt.
3.Inländische auf den Inhaber lautende und auf " .
Grund staatlicher Genehmigung ausgegebene vom Nennwerte beziehungsweise vom
Renten- und Schuldverschreibungen der Kom- Betrage der bescheinigten Ein-
munalverbände, Kommunen und Kommunal- zahlungen nach Maßgabe der Vor-
Kreditanstalten, der Korporationen ländlicher schriften für die Abgabenberechnung
oder städtischer Grundbesitzer, der Grundkredit- bei inländischen Wertpapieren der
und Hypothekenbanken oder der Eisenbahn- unter Nr. 2 bezeichneten Art, und
gesellschaften sowie Interimsscheine über Ein- · zwar in Abstufungen von 50 Df.
zahlungen auf diese Wertpapiere — J S für je 100 Mark oder einen Bruch-
teil dieses Betrags.
vom Nennwerte der Wertpapiere, für
1 welche die Bogen ausgegeben wer.
den, in Abstufungen von 1 Mark
für je 100 Markj überschießende
Bruchteile werden für volle 100
Mark gerechnet.
Sofern die Einzahlungen auf
sicdeberarier nicht voll Feleisi
, sind, e Abgabe vom Betrage
34. Gewinnanteilschein und Zinsbogen. der geleisteten Einzahlungen, jedoch
a) Gewinnanteilscheinbogen von inländischen höchstens vom Betrage des Nenn-
Aktien, Aktienanteilscheinen, Reichsbankanteil. wertes der Wertpapiere zu ent.
scheinen, Anteilscheinen von Kolonialgesell- richten. Wird während der Zeit,
schaften und den ihnen gleichgestellten Ge- für welche die Gewinnanteilscheine
sellschaften ee 11——— laufen, eine weitere Einzahlung
b) Gewinnanteilscheinbogen von ausländischen geleistet, so ist vom Betrage der
Aktien und Aktienanteilscheinen, sofern die Einzahlung, soweit sie zusammen
Bogen im Inland ausgegeben werdern— — mit der früheren Einzahlung den