Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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Steuer satz Berechnung 
Nr. Gegenstand der Besteuerung vom #en der 
un- au- S 
H#e# ees Stempelabgabe 
(2.) diesem aus dem Ausland übersandt oder von ihm oder 
einem Vertreter aus dem Ausland abgeholt werden. 
Genußscheine und ähnliche zum Bezug eines Anteils 
an dem Gewinn einer Aktienunternehmung oder einer 
unter Nr. 1b des Tarifs fallenden Gesellschaft be- 
rechtigende Wertpapiere, sofern sie sich nicht als Aktien 
oder Aktienanteilscheine oder sonstige Gesellschaftsanteile 
(Tarifnummer 1) oder als Renten- oder Schuldver- 
schreibungen (Tarifnummer 2) darstellen, unterkiegen 
einer festen Abgabe, die für 
a) solche, welche als Ersatz an Stelle erloschener 
Aktien ausgegeben werdden — — 11— 
b) alle übrigen, und zwar: s « « 
I.iucaudische........................... —-30—vvv1cbe»mzclmlltkuude— 
2.ausländische......................... ——-40--· 
beträgt. 
3.Inländische auf den Inhaber lautende und auf " . 
Grund staatlicher Genehmigung ausgegebene vom Nennwerte beziehungsweise vom 
Renten- und Schuldverschreibungen der Kom- Betrage der bescheinigten Ein- 
munalverbände, Kommunen und Kommunal- zahlungen nach Maßgabe der Vor- 
Kreditanstalten, der Korporationen ländlicher schriften für die Abgabenberechnung 
oder städtischer Grundbesitzer, der Grundkredit- bei inländischen Wertpapieren der 
und Hypothekenbanken oder der Eisenbahn- unter Nr. 2 bezeichneten Art, und 
gesellschaften sowie Interimsscheine über Ein- · zwar in Abstufungen von 50 Df. 
zahlungen auf diese Wertpapiere — J S für je 100 Mark oder einen Bruch- 
teil dieses Betrags. 
vom Nennwerte der Wertpapiere, für 
1 welche die Bogen ausgegeben wer. 
den, in Abstufungen von 1 Mark 
für je 100 Markj überschießende 
Bruchteile werden für volle 100 
Mark gerechnet. 
Sofern die Einzahlungen auf 
sicdeberarier nicht voll Feleisi 
, sind, e Abgabe vom Betrage 
34. Gewinnanteilschein und Zinsbogen. der geleisteten Einzahlungen, jedoch 
a) Gewinnanteilscheinbogen von inländischen höchstens vom Betrage des Nenn- 
Aktien, Aktienanteilscheinen, Reichsbankanteil. wertes der Wertpapiere zu ent. 
scheinen, Anteilscheinen von Kolonialgesell- richten. Wird während der Zeit, 
schaften und den ihnen gleichgestellten Ge- für welche die Gewinnanteilscheine 
sellschaften ee 11——— laufen, eine weitere Einzahlung 
b) Gewinnanteilscheinbogen von ausländischen geleistet, so ist vom Betrage der 
Aktien und Aktienanteilscheinen, sofern die Einzahlung, soweit sie zusammen 
Bogen im Inland ausgegeben werdern— — mit der früheren Einzahlung den 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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