Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

4. Bei unregelmäßig verteilten Verankerungen, wie in Figur 10, 
  
 
  
  
ist s = c* ½ (d₁ + d₂) Wp . . . .5 
Der Wert von c ist je nach der Art der Verankerung aus Ziffer 1 oder 2 dieses Abschnitts 
zu entnehmen. 
5. Ist bei Feuerbüchsen die Decke nicht durch Anker oder in anderer Weise mit dem 
Kesselmantel verbunden, sondern durch Bügel- oder Deckenträger, welche auf den Rändern der 
Rohrplatten stehen, unterstützt, dann darf die Dicke der Rohrwand nicht geringer sein als 
p..5 6 
190006—h 
  
worin 
w die Weite der Feuerkammer in mm, 
b die Entfernung der Rohre voneinander, von Mitte zu Mitte gemessen, in mm, 
d den inneren Durchmesser der glatten Rohre in mm bedeuten. 
Wenn alle Rohre der obersten Reihe Ankerrohre sind, gilt als d das arithmetische Mittel 
aus dem inneren Durchmesser der glatten Heizrohre und demjenigen der Ankerrohre. 
6. Für die Berechnung der Blechdicke s der ebenen Wände zwischen den Heiz- 
rohrbündeln gllt die Formel: 
s = c1* I Wp . . . .7 
worin 
l den horizontalen Abstand ber begrenzenden Rohrreihen voneinander, gemessen 
von Mittelpunkt zu Mittelpunkt, in mm, 
c₁ = 0,0215, wenn in den begrenzenden Rohrreihen jedes dritte Rohr ein Anker- 
rohr ist, 
c₁ = 0,020, wenn in den begrenzenden Rohrreihen jedes zweite Rohr ein Anker- 
rohr ist, 
c₁ = 0,0185, wenn in den begrenzenden Rohrreihen jedes Rohr ein Ankerrohr ist, 
bedeuten. 
7. Für Verstärkungen nicht dem ersten Feuer ausgesetzter ebener Platten durch Doppe- 
lungsplatten können 12 ½ Prozent von den für die ebenen Platten sich ergebenden Blechdicken in 
Abzug gebracht werden, wenn die Dicke der Doppelungsplatten mindestens ½ der berechneten 
Blechdicke beträgt und bie Doppelungen gut mit den Mlatten vernietet sind. 
9. Vorstehende Ausführungen gelten nur für flußeiserne Wandungen. 
Durch Stehbolzen oder Anker unterstützte Kupferplatten erhalten die folgenden Wand- 
dicken, und zwar bei regelmäßig verteilten Verankerungen: 
2* — 5 1— 8 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.