Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

2. Unter der Voraussetzung, daß der Krempungshalbmesser ausreichend groß gewählt wird, 
damit ein allmählicher Ubergang von dem zylindrischen Teile am Umfange des Bodens in den 
gewölbten mittleren Teil stattfindet, darf k gewählt werden 
bis zu 5 kg/qmm für Schweißeisen, 
〃〃 6,5 〃 〃 Flußeisen, 
〃〃 4 〃 〃 Kupfer, sofern die Dampftemperatur 200° C nicht über- 
schreitet. 
VII. Anker und Stebbolzen. 
1. Die Beanspruchung soll 
bei geschweißten Ankern und Stehbolzen aus Schweißeisen 3,5 kg/qmm, 
〃 ungeschweißten Ankern und Stehbolzen aus Schweißeisen 5 〃 , 
〃 〃 〃 〃 〃 〃 Flußeisen ...... 6 〃 , 
〃 Ankern und Stehbolzen aus Kupfer für Dampftemperaturen bis 
200° ................................................................ 4 〃 
nicht überschreiten. 
2. Es empfiehlt sich, die mit Muttern versehenen Längsanker mit Gewinde in die Stirn- 
platten oder Rohrplatten einzuschrauben, außerdem nicht nur außen, sondern auch innen mit 
Unterlegscheiben und mit Muttern zu versehen. Die Ankerröhren sind mit Gewinde einzuziehen 
und aufzuwalzen. 
3. Die Länge der Eckanker soll so groß wie irgend möglich sein. 
4. Es empfiehlt sich, in Dampfkesseln mit Flammrohren diejenigen Niete, welche die 
Eckanker mit der Stirnplatte verbinden, mindestens 200 mm vom Flammrohrumfang abstehen 
zu lassen. 
5. Der Querschnitt der Eckanker soll im Verhältnis ihrer Neigung zur Kesselachse größer 
werden als derjenige der Längsanker. 
6. Die zur Befestigung der Eckanker dienenden Bolzen und Niete sind den wirkenden. 
Kräften entsprechend reichlich zu bemessen. 
7. Werden ebene Stirnwände durch Aufnieten von Doppel-T Trägern und dergleichen versteift, 
so sollen diese ihre Belastung möglichst unmittelbar auf den Kesselmantel übertragen. 
8. Bei der Versteifung feuerberührter ebener Flächen durch Stehbolzen sollte der Steh- 
bolzenabstand im allgemeinen nicht größer als 200 mm sein. 
VIII. Deckenträger der Feuerkammer. 
1. Die Träger für die flachen Feuerkammerdecken werden, wenn sie aus Flußeisen bestehen, 
nach der folgenden Formel bestimmt: 
b = p*c*e*l / K*h² .......13, 
    
worin 
b die Gesamtdicke des Trägers in mm, 
p den größten Betriebsüberdruck in atm, 
c die Entfernung der Träger voneinander in mm, 
Reichs-Gesetzbl. 1909. 12
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.