Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1851-1852. (15)

217

Um  so  tiefer  müßen  Wir  es  beklagen,  daß
mehrere  Gesetzentwürfe  Beanstandung  gefunden
haben,  welche  dazu  bestimmt  waren,  die  unveränderlichen
  Grundlagen  jeder  staatlichen  Ordnung
und  das  monarchische  Grundprinzip  der  von  Unseres
  in  Gott  ruhenden  Herrn  Großvaters  Königliche
  Majestät  gegebenen  Berfassungs-Urkunde
zu  bewahren  und  gegen  die  zerstörende  Einwirkung
verderblicher  Grundsätze  zu  sichern.  Die  in  jenen
Gesetzentwürfen  vorgeschlagenen  Einrichtungen
halten  Wir  für  nothwendig  zur  Erfüllung  der
von  Gott  Uns  auferlegten  Regentenpflichten  und

Gegeben,  München  den  28.  Mal  1852.

218

zur  Erhaltung  der  Wohlfahrt  Unseres  Volkes,
und  geben  Uns  der  Erwartung  hin,  daß  der
nächste  Landtag  Uns  auch  hierin  zur  Ausführung
Unserer  landesväterlichen  Absichten  entgegenkommen
  werde.

Indem  Wir  Unseren  Lleben  und  Getreuen
  diesen  Abschied  ertheilen,  schließen  Wir
die  gegenwärtige  Versammlung  mit  der  Versicherung
  Unserer  Königlichen  Huld  und
Gnade.

Marx.

von  der  Pfordten.  v.  Kleinschrod.

v.  Lüder.

Dr.  v.  Aschenbrenner.

Dr.  v.  Bingelmann.

v.  Zwell.

Nach  dem  Befehle  Seiner  Majestät  des  Königs:

der  Generalsekretär  des  Staatsrathes,
Seb.  von  Kobell.