Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1867. (16)

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(Nr.  6960.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  27.  Dezember  1867.,  betreffend  die  Vermehrung  der
Mitgliederzahl  der  Handelskammer  zu  Minden.

A½#  den  Bericht  vom  20.  Dezember  1867.  bestimme  Ich,  daß  die  Handelskammer
  für  die  Kreise  Minden  und  Lübbecke  und  für  die  Stadt  Vlotho  zu  Minden
  fernerhin  statt  aus  acht,  aus  viegehn  Mitgliedern,  für  welche  vierzehn  Stellvertreter
  gewählt  werden,  bestehen  soll.  Acht  Mitglieder  und  acht  Stellvertreter
sind  aus  dem  Kreise  Minden,)  drei  Mitglieder  und  drei  Stellvertreter  aus  dem
Kreise  Lübbecke  und  drei  Mitglieder  und  drei  Stellvertreter  aus  der  Stadt  Vlotho
zu  wählen.

Dieser  Mein  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  zur  öffentlichen  Kenntniß
  zu  bringen.

Berlin,  den  27.  Dezember  1867.

Wilhelm.
Gr.  v.  Itzenplitz.

Un  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).