Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

— 559 — 
3. Abs. 3 der nunmehrigen Tarifstelle b erhält folgenden Zusatz: 
„oder wenn das Veräußerungsgeschäft im Falle seiner Beur— 
kundung nicht stempelpflichtig sein würde.“ 
4. Im Abs. 4 unter Nr. 4 der nunmehrigen Tarifstelle h werden die 
Worte „e dieser Tarifnummer“ beide Male ersetzt durch die Worte 
„e 2 der Tarifnummer 1 unter A. 
5. Im Abs. 5 fallen die Worte „bis c/““ fort und hinter dem Worte 
„Tarifnummer“ werden die Worte eingefügt „und nach d und e der 
Tarifnummer 1 unter Al.. 
6. In der Befreiungsvorschrift am Schlusse der Tarifnummer ist unter 
Ziffer 1 im Abs. 1 der Buchstabe „d"“ zu ersetzen durch den Buch- 
staben b. 
II. 1. Im 9 78 des Gesetzes werden die Worte „Fällen a, b,% ersetzt durch 
die Worte „dem Falle a/l) an Stelle des Buchstaben „““ tritt der 
Buchstabe )07. 
Im § 82 des Gesetzes werden die Worte a bis d der Tarifnummer 11“/ 
ersetzt durch die Worte a) b der Tarifnummer 11 und dee der 
Tarifnummer 1 unter A. 
d*#i 
Artikel 3. 
Hinter Nr. 11 des Tarifs zum Reichsstempelgesetze vom 15. Juli 1909 
Ciichs-Gesebl. S. 833) wird folgende Vorschrift eingestellt: 
  
  
  
  
1 2 3 4 
  
Steuersatz 
Nr. Gegenstand der Besteuerung vom vom 
Hun- Tau- 
dert send 
Berechnung 
der Stempelabgabe 
  
Mark Of. 
  
  
|! 
Versicherungen. 
12. Beurkundungen über die Zahlung des Ent- 
gelts (Brämien, Beiträge, Vor- oder Nach- 
schüse, Umlagen) für die Ubernahme von 
Versicherungen, welche im Inland befind- 
liche Gegenstände betreffen oder mit Per- 
sonen abgeschlossen sind, die im Inland 
ihren Wohnsitz oder dauernden Aufent- 
halt haben: 
A. bei der Feuerversicherung (Versicherung 
gegen Brand, Explosion oder Blitz- 
gefahr und dergleichen), soweit sie betrifft 
1. bewegliche Gegenstände, bei Versiche- 
rungen 
Reichs-Gesetzbl. 1913 88 
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.