Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899. (27)

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3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
Auf Grund des §. 19 der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten 
der Reichsbeamten, vom 21. Juni 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 249) ist die Einreihung der Beamten der 
Verwaltung des Reichsheeres in die unter Nr. III bis VII des §. 1 und unter Nr. II bis VII des §. 10 
dieser Verordnung aufgeführten Beamtenklassen nach Maßgabe des unterm 13. Juni 1895 (Central-Blatt 
für das Deutsche Reich S. 207 bis 212) veröffentlichten Verzeichnisses festgestellt worden. Letzteres wird 
bezüglich der nachstehend aufgeführten Reichsbeamten ergänzt und abgeändert, wie folgt: 
Verzeichniß der Reichsbeamten. § 
. 10 
§. 1 
der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten der Reichs- 
beamten, vom 21. Juni 1875. 
Verwaltung des Reichsheeres. 
  
Klasse III. Klasse II. 
Vortragende Räthe der obersten Reichs- Vortragende Räthe der obersten Reichs- 
behörden. behörden. 
2. Sachsen. 
Es muß heißen: 
Zeile 2: statt Militär-Intendant „Militär--Intendanten“. 
Klasse IV. Klasse III. 
  
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. Mitglieder der höheren Reichsbehörden. 
1. Preußen etc. 
Es treten hinzu: 
Divisions-, Gouvernements= und Garnison-Auditeure, denen der Stellenrang der vierten Klasse 
der höheren Provinzialbeamten verliehen worden ist. 
2. Sachsen. 
Es treten hinzu: 
Divisions-, Gouvernements= und Garnison-Auditeure, denen die Befugniß zum Tragen der 
Uniform und Abzeichen eines Korps-Auditeurs verliehen worden ist. 
Studiendirektor beim Kadettenkorps. 
Es fällt weg: 
Vortragender Baurath im Kriegsministerium. 
Es muß heißen: 
Zeile 1: „Rath beim Oberkriegsgericht“. 
: 2: „Korps-Auditeure". 
3: „Vortragende Räthe vom Civil“. 
3. Württemberg. 
Es treten hinzur: 
Divisions-, Gouvernements= und Garnison-Auditeure, welchen der Rang auf der 6. Stufe der 
Rangordnung verliehen worden ist. 
Klasse IV. 
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden.