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Die Richtigkeit der Angaben über die Dienstzeit des Sohnes (Enkels, Stief-
sohns) (laufende Nummer wird hiermit bescheinigt.
den
Der Truppen- (Stammarine-) Teil.
Die Richtigkeit der Angaben über die Dienstzeit des Sohnes (Enkels, Stief-
sohns) (laufende Nummer ) wird hiermit bescheinigt.
den
Der Truppen- (Stammarine-) Teil.
Die Richtigkeit der Angaben über die Dienstzeit des Sohnes (Enkels, Stief-
sohns) (laufende Nummer ) wird hiermit bescheinigt.
den
Der Truppen- (Stammarine.) Teil.
usw.
Die Richtigkeit der Angaben über die den Anspruch begründende Einstellung des
Sohnes (Enkels, Stiefsohns) (laufende Nummer ) in
das Reichsheer, die Marine oder die Schutztruppe wird hiermit bescheinigt.
den
Der Truppen- (Stammarine-) Teil.
Die Richtigkeit der Angaben über die den Anspruch begründende Einstellung des
Sohnes (Enkels, Stiefsohns) (laufende Nummer ) in
das Reichsheer, die Marine oder die Schutztruppe wird hiermit bescheinigt.
den
Der Truppen- (Stammarine-) Teil.
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.