Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1914. (48)

— 64 — 
Die Richtigkeit der Angaben über die Dienstzeit des Sohnes (Enkels, Stief- 
sohns) (laufende Nummer  wird hiermit bescheinigt. 
den 
 
 
 
Der Truppen- (Stammarine-) Teil. 
Die Richtigkeit der Angaben über die Dienstzeit des Sohnes (Enkels, Stief- 
sohns) (laufende Nummer  ) wird hiermit bescheinigt. 
 den   
 
 
 
Der Truppen- (Stammarine-) Teil. 
Die Richtigkeit der Angaben über die Dienstzeit des Sohnes (Enkels, Stief- 
sohns)  (laufende Nummer  ) wird hiermit bescheinigt. 
den 
 
 
 
Der Truppen- (Stammarine.) Teil. 
usw. 
 
Die Richtigkeit der Angaben über die den Anspruch begründende Einstellung des 
Sohnes (Enkels, Stiefsohns) (laufende Nummer  ) in 
das Reichsheer, die Marine oder die Schutztruppe wird hiermit bescheinigt. 
den 
 
 
 
 
Der Truppen- (Stammarine-) Teil. 
Die Richtigkeit der Angaben über die den Anspruch begründende Einstellung des 
Sohnes (Enkels, Stiefsohns) (laufende Nummer ) in 
das Reichsheer, die Marine oder die Schutztruppe wird hiermit bescheinigt. 
den 
 
 
 
 
Der Truppen- (Stammarine-) Teil. 
 
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.