Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1832. (23)

Gesetz-Sammlung
fuͤr  die
Königlichen  Preußischen  Stagten.

 

No.  2—

 

[o.  1334.)  Allerhöchste  Kabinetsorder  vom  9ten  Juli  1831.,  wegen  des  durch  die  Regierung
in  Coblenz  zu  erlassenden  öffentlichen  Aufgebots  der  Anspruchsberechtigten
auf  die  Polcher  Dingtagsbesitzungen.

U.  den  in  Ihrem  Berichte  vom  26ten  Mai  c.  angezeigten  Verhälnissen,
autorisire  Ich  Sie,  die  unbekannten  Interessenten,  welche  an  die  im  Bezirke  der
Regierung  zu  Coblenz  belegenen,  aus  der  französischen  Verwaltung  in  den  Besik
des  diesseitigen  Domainen-Fiskus  übergegangenen  Besitzungen  des  Polcher
Dingtages  aus  irgend  einem  Rechtsverhältnisse  einen  Anspruch  zu  haben  vermeinen,
  vermittelst  eines  durch  die  Regierung  zu  Coblenz  zu  veranlassenden
öffentlichen  Aufgebots,  innerhalb  einer  Frist  von  drei  Monaten,  zur  Wahrnehmung
und  Ausführung  ihres  Rechts,  unrer  der  Verwarmung  der  Praklusson  mit  ihren
Ansprüchen  an  den  Domainen-Fiskus,  vorzuladen.
Berlin,  **r  Iten  Juli  1831.

Friedrich  Wilhelm.

An
den  Staats=  und  Finanzminister  Maassen,  und
an  das  Justizministerium.

Jabrgang  1832.  (No.  1334  —  1335.)  B  (Xo.  1335.)

(Ausgegeben  zu  Berlin  den  2ten  Februar  1832.)