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(Nr. 5826) Verordnung über Eier. Vom 24. April 1917.
A- Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volks-
ernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung über Eier vom 12. August 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 927)
wird, wie folgt, geändert:
1. 89 Abs. 2 wird gestrichen.
2. & 17 erhält folgenden Abs. 2:
„Neben der Strafe kann auf Einziehung der Eier oder der ver-
botswidrig hergestellten Erzeugnisse, auf die sich die strafbare Handlung
bezieht, erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören
oder nicht.“
Artikel 2 «
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 24. April 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Dr. Helfferich
Den Sens des Meichs-Gesezblatte vermitteln uur die Wollanstalten.
Herausgegeben im Reichsomt des Jnnern. — Berlia, gedruckt in der Reichsdruckerrl.