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accommodation) oder in von der Regierung ein-
gerichteten Rasthäusern (Oak Bungalow) zu über-
nachten. Die Benutzung der ersteren Einrichtung
ist jedoch nur für den Aufenthalt von 24 Stun-
den zu einem niedrigen Satz, für die folgenden
24 Stunden zu dem doppelten und für die dritten
24 Stunden zu dem dreifachen Preis gestattet,
wenn nicht schon vorher der Raum von einem
anderen Reisenden verlangt wird. In den Rast-
häusern ist zwar die Taxe nicht steigend, man
kann jedoch auch dort nicht länger als 24 Stun-
den verweilen, falls andere Reisende den Raum
verlangen. Die Qualität dieser Rasthäuser ist
nur in vereinzelten Fällen mit denen auf Ceylon
zu vergleichen, im allgemeinen stehen sie den-
selben nach.
Außer dem Eisenbahnverkehr ist man in In-
dien wie auf Ceylon meist auf unbequeme
Ochsenwagenfahrten und Reittouren angewiesen.
Nur im Gebirge und im Norden, wo kühlere
Temperatur herrscht, kann man auch schnelleres
Fuhrwerk haben, so im Nilgirigebirge einen zwei-
rädrigen Wagen (Tonga) mit minderwertigen
Pferden, die oft gewechselt werden müssen.
Zur Hebung des Ackerbaues und der Plan-
tagenwirtschaft unterhält die indische Regierung
eine Anzahl Versuchsstationen. Die im südlichen
Teil befindlichen werden von Madras, die im
nördlichen Teil von Calcutta aus geleitet. Es
bestehen solche Stationen sowohl im Nilgirigebirge
wie an der Ostküste, außerdem im Norden im
Himalajadistrikt und in Assam. Auch einzelne
der selbständigen Eingeborenenstaaten haben solche
Versuchsstationen, unter anderem der Staat
Mysore. Dessen Station in Bangalore ist mit
chemischem, biologischem und micologischem Labo-
ratorium verbunden. In Bangalore ist auch der
Versuch gemacht worden, den Seidenbau einzu-
führen. Dort hat eine Firma aus Bombay die
erste Seidenfarm errichtet, wie mir gesagt wurde,
arbeitet dieselbe mit guten Resultaten.
(Schluß folgt.)
Jolltarlfentscheidungen in Neuseeland.
Durch eine Verordnung des Commissioner
(Nr. 815) sind folgende Zolltarifentscheidungen
erlassen:
Filzkissen als Unterlagen zum
Anfbügeln von Hüten, als
anderweit genannte
Artikel . ... frei
Mühlstein- -Zurichter, eine durch
Treibriemen getriebene Ma-
schine, als Maschinen, nicht
anderweit genannt v. Wert 20 v. H.
2
Aufzeichnungen für Sprachlehr=
apparate (languagephone),
als Apparate und Vorrich-
tungen, ausschließlich für
Lehrzwekens frei
Elektrische Glühlampen für
elektrische Fackeln, als elek-
trische A0parate . P. Wert 10 v. H.
Strychnin= Hydrochlorid, als
Chemikalien, nicht anderweit
genant .... 15
Schwefeldioryd, als Desinfek-
tionsmittel frei
Merzerisierte Baumwollengarne
zum Gebrauch bei der Her-
stellung von Halbtuch (tweeds),
als Artikel und Stoffe,
die nur zur Herstellung von
Waren innerhalb der Kolonie
geeignet sind usw. .
(llI(-lkmn·tluslnnlt lustknssl Nr. 513, S.
–—
—
S
—.
Gl.)
olltarifünderungen in Britisch-Uordborneo.
Mittels Bekanntmachung Nr. 159 vom Jahre.
1906 ist in Britisch-Nordborneo ein neuer Tarif
der Ein= und Ausfuhrzölle veröffentlicht worden,
der im wesentlichen die Zölle des bisherigen
Tarifs enthält. Die hauptsächlichsten Anderungen
sind folgende:
Einfuhrzölle:
für
10 v. H. des Wertes
zum Schiffsban
Messingdraht Kätti 72 Cent
Malchinenf für D Dampf- oder J
rkraft
Wasser frei
frei
für andere zbvecke
10 .H. de r. Veer
Fleisch und Gemüsc, frisch.
und Wild frei 5
Eijcnbahn - Betriebsmate=
10 =
Milaue. roh und unbear-
beitet, wenn sie für land-
wirtschaftliche oder Berg-
wris wecke eingesührt
werden frei 10 9
Tansanwasser . 50 Cenk für die Kiste
— von: 50 Quartflaschen
Teeitengel. Cent jür das
Pfund
Ausfuhrzölle:
Arennhols 550 Cent 20en für 1 Pilul
r 1000 Scheite
Gezogene Lamichutstümm I0 . O. frei
des Wertes
Reis 10 . O. frei
des Wertes
Bauholz: Tonne
Balau (Mangrove) 75 Cem 1 Dollar 50 Cent
Napor (Kampfer). . Kj. d. Tonne l D Tollar
lhe Roard of Trade Journal Nr. 516, S. 120.5