Großbrittannien. 285
daten und der Ertheilung academischer Grade besteht, während die Lehrthä-
tigkeit mehr Nebensache ist und hauptsächlich den Colleges, die mit deutschen
Seminarien und Convicten die meiste Aehnlichkeit haben, überlassen bleibt.
Zunächst soll also die Universität Dublin aus ihrem Zusammenhange mit
Trinity College gelöst werden, so zwar, daß, wie in Oxford und Cambridge,
das College unter die Universität fällt. Gleichzeitig wird die aus den Col-
leges in Galway, Belfast und Cork bestehende, dem katholischen Clerus so
bitter verhaßte Queen's University fallen. Das College in Galway wird ganz
abgeschafft, und die Anstalten in Cork und Belfast werden ebenfalls unter
die Universität Dublin gestellt. Ein Gleiches wird für das unter dem Namen
der katholischen Universität in Dublin von der katholischen Geistlichkeit ge-
gründete College und einige andere Anstalten in Aussicht gestellt. Uebrigens
werden religiöse Beschränkungen alsdann selbstverständlich abgeschafft. Am
1. Jan. 1875 sollen die bisher von Beamten von Trinity College über die
Universität Dublin ausgeübten Vollmachten erlöschen; dann kommt eine pro-
sorische Periode, während welcher die neue Verwaltungsbehörde der Univer-
sität zum größten Theil ernannt wird und nach dem Jahr 1885, wenn das
neue System zur vollen Entwicklung gekommen ist, verwaltet sich die Univer-=
sität selbst. Zunächst soll die Universität Dublin Corporationsrechte erhalten.
Die theologische Facultät wird vom Trinity College ausgeschieden und an
die irische Kirche übergeben. Die Verwaltungsbehörde der Universität soll
aus 28 ordentlichen Mitgliedern bestehen, welche während des Provisoriums
von der Krone und durch Cooptation ergänzt werden. Später werden die
vier Vacanzen jährlich getheilt. Ein Mitglied ernennt die Krone, eines der
Rath, eines die Professoren und eines der Senat. Dazu stellen Colleges von
50 Studirenden 1, und solche, die bis 150 Studirende zählen, 2 Mitglieder.
Der Senat besteht aus den Promovirten, welche in Verbindung mit der
Universität bleiben. Da die Universität auch eine lehrende Anstalt werden
soll, so find Theologie, reine und Moral-Philosophie und moderne Geschichte
aus naheliegenden Gründen vom Katheder wie von der obligatorischen Prü-
fung ausgeschlossen. Trinity College muß die Entschädigungskosten, welche
nothwendig werden, tragen, und außerdem jährlich 12,000 Pfd. St. zur
Universität beisteuern, wobei es immer noch eine sehr reiche Anstalt bleibt.
Die Ausgaben für die Universität werden auf 50,000 Pfd. St. jährlich ver-
anschlagt, 25,000 Pfd. St. für Stipendien, 20,000 Pfd. St. für die Pro-
fessoren, 5000 Pfd. St. für Prüfungen, Gebäude 2c. Zu den 12,000 Pfd. St.,
welche Trinity College liefern soll, steuert der Staat 10,000 Pfd. St. bei;
dazu kommen 5000 Pfd. St. an Einkommen, und der Rest kommt aus dem
irischen Kirchenüberschuß. — Der Premier spricht volle 3 Stunden, worauf
der Führer der Opposition drei Wochen Frist vor der zweiten Lesung ver-
langt. Die Regierung setzt dieses Stadium indessen auf den 3. März fest.
Die Vorlage Gladstone's stößt von vornherein sowohl im Parla-
ment als in der öffentlichen Meinung auf großen Widerstand: die
katholische Hierarchie bekämpft ihrerseits den Plan, der ihren Forde-
rungen zwar entgegen kommen will, aber lange nicht genug, da sie
die ausschließliche und unbedingte Herrschaft auch über das gesammte
höhere Unterrichtswesen anspricht, während die entschiedenen Liberalen
der Meinung sind, daß die Vorlage diesen Ansprüchen viel zu viel
Concessionen mache.
Oberhaus: Der Lordkanzler, Lord Selborne, legt demselben den in
der Thronrede angekündigten Gesetzesentwurf betreffend die Bildung eines
den Anforderungen des Landes entsprechenden höchsten Gerichtshofes vor.