Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

MÆ  43.  519

stellungsbehörden  am  Schlusse  des  Quartals  den  Vermittelungsbehörden  ihres  Bezirks  durch
Zusendung  einer  Nachweisung  nach  Anlage  H  Mittheilung  zu  machen.

Die  Vermittelungsbehörden  veranlassen  eine  entsprechende  Bekanntmachung  in  der
Vakanzenliste.

An  lage

8  24.

Zur  Kontrole  darüber,  daß  bei  der  Besetzung  der  den  Militäranwärtern  im  Reichsdienst
  vorbehaltenen  Stellen  den  vorstehenden  Gruudsätzen  gemäß  verfahren  wird,  ist  außer
den  Ressortchefs  der  Rechnungshof  verpflichtet.

Sobald  ein  Stellenanwärter  im  Reichsdienst  angestellt  wird,  ist  der  ersten  Anweisung
für  die  Zahlung  des  Gehalts  oder  der  Remuneration  beglaubigte  Abschrift  des  Civilversorgungsscheins
  beizufügen.

Nach  erfolgter  etatsmäßiger  Anstellung  (§.  13)  wird  der  Civilversorgungeschein  selbst
zu  den  Akten  genommen.

Ist  die  Besetzung  einer  vorbehaltenen  Stelle  des  Reichsdienstes  durch  einen  Nichtversorgungsberechtigten
  erfolgt,  so  ist  zu  der  Rechnung,  aus  welcher  diese  Besetzung  zum
ersten  Male  ersichtlich  wird,  zu  bescheinigen  und  auf  Erfordern  dem  Rechnungshof  nachzuweisen,
  daß  bei  der  Besetzung  der  Stelle  den  vorstehenden  Grundsätzen  genügt  worden  ist.

Die  gleiche  Verpflichtung,  wie  den  Ressortchefs  und  dem  Rechnungshofe  ist  bezüglich
der  Stellen  im  Staatsdienst  den  obersten  Verwaltungsbehörden  oder  nach  Anordnung  der
Landesregierungen  den  höchsten  Rechnungs-Revisionsstellen  in  den  einzelnen  Bundesstaaten
aufzuerlegen.

Erfolgt  die  Besetzung  der  Stellen  durch  eine  oberste  Staatsbehörde,  so  bedarf  es  eines
Nachweises  vor  der  Nechnungs-Revisionsstelle  nicht.

5.  25.

Im  Falle  der  Eröffnung  einer  gerichtlichen  Untersuchung  gegen  einen  Militäranwärter
ist  der  Civilversorgungsschein  zu  den  Untersuchungsakten  einzufordern.  Führt  die  Untersuchung
  zu  einem  rechtskräftigen  Erkenntniß,  welches  auf  die  zeitige  Unfähigkeit  zur  Bekleidung
  öffentlicher  Aemter  oder  auf  eine  Strafe  lautet,  welche  die  dauernde  oder  zeitige
Unfähigkeit  zur  Bekleidung  öffentlicher  Aemter  von  Rechtswegen  zur  Folge  hat,  so  ist  der
Civilversorgungsschein  unter  Mittheilung  der  Urtheilsformel  derjenigen  Militärbehörde  zu