Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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9)  Ob  von  den  Weinbergen,  von  den  Gaͤrten,  Wiesen  und  Laͤndern,  und  von  den  in
die  Aeker  genflanzten  sogenannten  Klein:-Zehent--Frucht-  Sorten,  desgleichen  von  Guͤterstuͤ-ken,
  welche  in  der  Bauart  verändert  werden,  insbesondere  auch  von  Ners,  Wllschkorn,
Kartoffeln,  Klee,  Kraur,  Flachs,  Hanf,  Rüben,  Obst  2c  start  der  wirklichen  Zehenrreichung
  ein  besiimmtes  an  Geld,  etwa  dem  Morgen  nach,  für  immer  oder  auf  eine  gewiße  Anzahl
  von  Jahren,  genommen  und  gegeben  werden  wolle,  beruhet  auf  bes'nderer  Uebereimkunft.

10)  Will  ein  Güter-Käufer  in  der  folgenden  Zeit  erst,  mit  seiner  Feld  Wirthschaft
noch  andere  Gewerb:  Betriebe  verbinden,  oder  im  Güter-Anbau  wesentlich  auf  höheren
Umrrieb  zwekende  Abänderungen  treffen,  z.  B.  irgend  ein  Werk  oder  neue  Gebäude  errichten,
  Seen  troken  legen,  Aeker  in  Gärten  oder  Wiesen,  oder  leztere  in  Aeker  verwandeln
  dc  so  kann  dieß  nur  mit  Königl.  Genehmigung  geschehen.

Im  Allgemeinen  wird  jedoch  den  Käufern  dieser  Königl.  Domainen  die  vorläufige  Versicherung
  ertheilt,  daß  Eutwürfe  zu  nüzlichen  Unrernehmungen,  Verb-sserungen  und  Veränderungen,
  in  soferne  solche  die  Industrie  befördern,  und  das  allerhöchste  Interesse,  so  wie
die  Rechte  eines  Dritten,  nicht  gefährden,  auf  keine  Art  in  threr  Ausführung  erschwert,
sondern  vielmehr  begünstiget  und  unterstüzt  werden  sollen.  Stuttg.  in  Königl.  Ober-Finanz=Kammer,
  Landwirthschaftl.  Departemenes,  den  #.  April  1809.  Ex  lpec.  Mand.

 

Se.  Königl.  Majs.  haben  den  Banquter  von  Baer  zu  Petersburg  zum  Königlichen
General-Consul  und  dessen  Reffen,  den  Ernst  Gustav  von  Baer  zum  Königl.  Handels-Agenten

  daselbst  gnädigst  zu  ernennen  geruht.  Den  6.  April  1809.
Se  Königl.  Majs.  haben  dem  Königl.  Gesandten  zu  München,  Kammerherrn,  Geasen

  v.  Wintzingeroda,  das  Commandeur-Kreuz  des  Königl.  Civ#:  Verdienst-Ordens
gnädigst  verliehen,  Den  8.  April.

Der  Rechts-Kandidat  Leopold  Hohlhammer  aus  Gmünd  ist  als  Königl.  Advokat
aufgenommen,  und  in  dieser  Eigenschaft  heure  bei  dem  Konigl.  Ober-Tribunale  verpflichtet
und  immatrikulirt  worden.  Tübingen,  den  o.  April.

 

Dea  in  dem  zu  Sindeldorf  gehörigen  Filialorte  Diebach,  Oberames  Schönthal,  eine
mit  dem  dortigen  Meßnerdienste  verbundene  katholische  Schule  eingerichret  wurde,  so  können
  sich  die  zu  Schuldiensten  bereits  fählg  erklärten  Candidaten  vorschriftmäßig  darum
melden.
Heeidenheim.  Von  der  unterzeichneten  Behörde  werden  bis  Freitag  den  14.  April  Vormittags  0  Uhr
ün  dem  Oberforsthaus  zu  Schnairheim  20  Stük  Hirsch-und  Wildhäute  für  baare  Bezahlung  verkauft,  wozu
sich  die  Liebhaber  einfinden  wollen.  Den  a9.  Merz  1809  Torst-Gassenamt  allda.
Pfullingen.  Die  dortige  Oberamtei-Wohnung,  ein  in  2  Flügel  und  2  Zwerchhäusern  eingetheiltes,
ganz  massives  schnes  Gebzude,  wit  15  heizbaren,  großen  hohen  Zimmern,  einem  sehr  gro  1,  Keller
  2c.  besonder  stehenden  wohlgebauten  Scheuer,  Stallung,  Kutschen=  Remise,  bequem  eingerichteten  Waschund
  Bakhaus,  schönem  Rohsbronnen,  gut  angelegten  Garten  und  weitern  zu  einer  gLand-HOeconomie  erforderlichen
  vollständigen  Einrichtungen,  alles  in  einem  geschiossenen  mit  einer  hohen  Mauer  umfangenen  gercumi-Hof,
  wird,  höchsten  Besehl  gemäs,  Samstag  den  272.  April  Vormittags  9  Uhr  auf  dem  Ratthaus  zu
fullingen  an  den  meistbietenden,  mit  einem  obrigkeitlichen  Zeugniß  über  Prddikat  und  Vermögen  sich  auszu-