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bach versicherten Capital-Forderung betreffend, wurde Beklagter zu Bezahlung des einge-
klagten Zinsen= Rükstands für schuldig erkannt; compens. expens.
2) In der Appellations-Sache von Stuttgart zwischen den in aktis genannten Erben
des gewesenen PMlegers in Heilbronn, Hofraths Heigelin, Klägern Appellanten, und dem
Hofrarh Pistorius allhier, Beklagten Appellaten, eine Theil-Losungsstreitigkeit betreffend,
wurde die Urchel voriger Instanz unter Verurtheilung der Appellanten in die Appellations-
Kosten bestärigt.
3) In der Appellations= Sache von Schorndorf, zwischen Johann Georg Maurer zu
Hößlinswarth, dasigen Oberamts, Beklagten Appellanten, und den Erben alt Christoph
Webers von Korb, Oberamts Waiblingen, Klägern Appellaten, einen Güter-Kaufschil-
ings-Düstand betreffend, wurde confirmatorie sub condemnatione appellantis in expensas
e kannt. «
4) In Rechtssache zwischen Marie Magdalene, des Conditors Nestlen zu Calw Ehe—
frau, cum cur. Implorantin an einem, und deren Stieftochter, Sophie Elisabethe, Ehe-
gattin des Grosherzoglich Badenschen Oberhofgerichts-Secretärs Mayer zu Mannheim,
cam curat. leg. Imploratin am andern Theil, pü# debiti, nunc vullitatis fententiae a
dua, wurde die erhobene Nullitäten-Klage der Implorantin verworfen, und dieselbe in die
Kosten dieser Instanz verurtheilt. « ,
5)DieAppellations-»SacheVonbemRemissioiw-Gericheanagold,zwischean
rieMagdalenhdesConditorsNestlenzuCalwEhefrau,cumcur.KlägerinAppellantin
an einem, und dem Magistrate zu Calw, Beklagten Appellaten am andern Theil, Entschaͤ—
digungs= Ansprüche betreffend, wurde wegen Mangel an einer gegründeren Beschwerde ver#-
mittelst Rescripts von Amtswegen verworfen. Stuttgart, den 14. Dec. 1810.
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Vermäög allerhöchsten Decrets vom 13. Dec. haben Se. Königl. Masc. den bishe-
rigen Second-Lieutenant der Jäger-Garde von Moltke, zur Jägerei zu versezen, und
ihn zum Königl. Jagdjunker zu ernennen geruht.
Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret von ebend. allergnädigst geruhr,
c den Premier-Lieutenant v. Knecht beim Infanterie-Regiment v. Koseriz zum Stabs-
apitain,
den Second-Lieutenant v. Kamptz aten zum Premier-Lieutenant, und
den Cadet Schweikher im Konigl. Militair-Insticut zum Second-Lieutenant bei die-
sem Regiment zu befördern; "
durch ein allerhöchstes Decret vom 16. Dec. den bisherigen Commandeur des Leib-
Chevaurleg. Regiments Oberst v. Mylius zum Jäger-Regiment zu Pferd Herzog Louis zu
versezen, dagegen ·
den bisherigen Commandeur der Leib-Escadron des Garde-Regiments zu Pferd, Obrist
Graf v. Rormann zum Commandeur des Leib-Chev. Leg. Regiments,
den Hof= Ober-Stallmeister General-Major von Röder unter Beibehaltung ersterer
Stelle zum Commandeur der Leib= Escadren des Garde-Regiments zu Pferd und zum Bice=