Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Schul, Jnspekroren aufgeträgen, dafür zu 
sorgen, daß die von dem Taubstummen- 
behrer Alle in Gmünd berausgegebene 
„ Anleitung taubstumme Kinder 
im Schreiben, Lesen, Rechnen und 
Reden zu unterrichten tc. 2c in den 
Stodt= und rand-Schulen angeschafft 
werde. 
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Die Schul-Inspektoren haben södann 
in eigenen Conferenzen sich mit den Schul- 
lehrern über dle zweckmäßigste Benützung 
dieser Schrift zu besprechen, und dadurch 
Versache des Taubstummen= Unterrlchts 
unter ihnen zu veranlassen. 
Stuttgart den :6. Aprll 16:1. 
Camerer, 
5. Des Khnigl. evangellschen Couslstorlum. 
Schut-Conferenz-Dikckkoren betreffend. 
Die durch Befbrdcrung des vormaligen 
Stadtpfarrers Hlezel, von Gäglingen, 
erledigte Dlrektlon der Schullehrer= Confe- 
rrnsen des Güglinger Distrikto ist dem 
Oforter M. Kraus zu Jaberfeld übertra- 
gen, dle Stadt Gäglingen aber als Con- 
ferenzort belbehalten worden. 
Stuttgart den 4. Mal 1821. 
Wachter. 
3. Des Khnlgl. Medleinal-Colleglums. 
Von dem Koͤnigl. Medicinal-Collegio 
wurde dem Med. Dr. Unfried in Mark- 
arbningen, Oberamts Ludwigsburg, nach 
erstandener Pruͤfung in der Medieln, dle 
Erlaubnitz zu Ausübung dleser Wissenschafe 
eribellt. 
Stuttgart den 15. Mal 1881. 
Massenbach. 
III. Staats-Schulden-Zahlungs-Casse. 
Die Vergleichung der im Etats-Jahr 161 bezahlten Jinse betreffend. 
De des Etats-Jahr .8377 nun bald zu Cameral-Aemter, Oberamts-Pflegen und 
Ende gehet, so werden diejenigen Könlgl. Alcise Verwaltungen, welche sich wegen be-
	        
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