und Regierungs--Blatt von 1820. Nra.
16. S. 164 enthaltene) Erkenntniß ab-
geaͤndert, Rekurtent in Hinsicht eines
Betrugs durch falsche Verrechnung von
35 Louisd#or von der Instanz entbun-
den, hingegen theils eines Bestechungs-
Versuchs, tbeils der falschen und thell-
weise betrüglichen Verrechnung eines
Gold-Aufwechsels von *5 fl., deren
er für überwlesen angenoinchen worden,
so wie einer weltern'’ Unredlichkeit#gegen
selnen Gesellschafter während der Unter-
bondlungen über den Gesellschafts-Wer-
trag für schuldig erkannt, und deswegen
sowohl. als. wegen Hrundlosen. Injuelbsen.
Vorbringens gegen verschledene Iffentli-
che Beamte, unter Beräcksichtigung ei-
nerseits der von ihm schon früher wegen
Becrugs erstondenen Strofe, anderer-
seits des während der neuen Unterfu-
schung schon erlictenen Ae#este noch zu
sechsmoönatlich#l Festungsstvefe, Unfi-
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1
hlekeits Etrlärung zu Beklelbang: eines.
bfenellchen Amis, und Ersätz der sämt-
lichen Kosten beider Instanzen verur-
tbeilt.
Den zu. April wurde:
2. in der Rekurssache des Maurers Jakob
Eppinber, von Oetlingen, Oberamts
Kirchheim , das gegen ihn wegen chaͤtli-
chei Mhandlung selnes Vaters- von
dem Criminal= Senate des Gerichtshefs
in Ulm unter dem 39. Jan. d. J. #e#-#
fällte (im Staats = und Reglerungs-
Blatte Nro. 11. S. 113 vorkommende)
Erkenn#niß abgeändert, und Rekuxrent,
neben Verfällung in die Kosten zweller
Instanz, zu einer zehenmonatlichen
Festungsstrafe verurtheilt
5. un der Rekurssache des Johannes Rau,
von Ulm, das gegen ihn wegen wieder-
holter Beträgerelen, gefährlicher Dre-
hungen, Angabe elnes falschen Nament,
frecher Lügen vor öffentlichen Behbrden
und Vagirens von dem Criminal= Se-
„Jate des Gerichtshofs in Ulm unter
dem 9. Sept. 130 gefällte (in das
Staats= und Reglerungs-Blatt Rro.
é5.. S. 5)y3 elngeräckte) Erkenntniß le-
diglich bestätlgt, und Rekurrent in die
Kosten zweitet Instonz verurthellt; hin-
gegen
4. in der weiteren Rerurssache des vorge-
nannten Nau, von Ulm, das gegen ihn
unter dem 23: Jan. d. J. gefaͤllte Er-
kenntniß (Staats · und Reglerungs· Blatt
Qro. 11. S. 08) dahln abgeändert,
daß der Angeschuldlate wegen geweltso-
mer Wldersezlichkeit gegen die Obrig=
ket, Geneslästerung, Drohungen, Inju-
rien und hüchst frechen Benehmens wöb-
rend der Untersüchöng, als derselben