und dieser nirgends durch Anbaͤufung
mit Unrath, Dung, Bau Materialien
oder andern Gegenstaͤnden gehemmt
werde; daß ferner die Straßen we-
der durch Bauwerke und Verzäunun=
gen verengt, noch durch das Abgraben
der Bdschungen an den Chaussee-Grs-
ben geschmälert werden.
Ist eine solche Schmälerung, dle
sich oft auffallend darin zeige, daß stei-
nerne Brücken und Dehlen, welche
ursprünglich mit der Breite der Straße
gleich waren, nunmehr auf der Seite
über die Straße hervorstehen, einge-
treken; so haben die Ortsbehdrden
durch Vermessung der Straße und
durch Aufsuchung der Grenz Steine
an den benachbarten Grundstäcken,
dle wahren Grenzen der Strahe aus-
mumitteln und von dem Erfund an
das Oberamt Bericht zu erstatten,
damtt daseelbe gemeinschaftlich mit dem
Weg-Inspektor zur Wlederherstellung
jener die geelgnete Anordnung treffe.
b) Daß alle dlejeuigen, welche Stra-
Hen-Bauerbeiten äbernommen haben,
ihre Berbindlichkeit vollkommen und
zur gehbrigen Zelt erfällen, daß ins-
besondere das Unterhaltungs-Materlal
binnen des von dem Weg.Inspekter
bes der Angabe bestimmten Termins
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beigefährt, hlevon alchts entfremdet,
daß bei d#r Uebernahme des Materlals,
welcher der Ortsvorsteher und eln Mit-
glied des Gemeinderaths-belzuwehnen
baben, nicht nur das Nachzzählen der
beigeführten Haufen mic Dünkilichkelt
vorgenommen, sondern auch, nach el-
ner jedesmal vorher zu gebenden Er-
klärung, der wie vielste (z. B. bie
oder Gte oder ste) Haufen nachzumi-
gen sey, das Abwägen genau vorge-
nommen und sowehl die ganze Zohl
aller Material-Haufen als das Ge-
wicht jedes Einzelnen derjenigen, wel-
che abgewogen werden, um hieoon
einen Durchschnitt berechnen zu kön?
nen, in dem Protokell eingeschrieben
werde. «
Daß ferner die Wegknechte in An-
sehung des Einleisens bel geeigneter
Wliterung und des Relnigens der
Straße von Morast sich nicht versaͤu-
men, und daß der Letztere unverzuͤg-
lich rein abgefährt werde.
c) Daß endlich nicht von einzelnen
Personen an Straßen, Bräcken und
deren Zugehbrden durch verbotene
Handlungen, 3. B. Rauhsperren,
Schleifen von Baustämmen u. s. w.
Schaden verursacht werde.
Im Allgemelnen werden die Orts=