Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Nro. 39. 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats- und Regierungs-Blatt. 
  
Samstag den 30. Juni 1821. 
* 
— — 
l. Koͤnigliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. 
GEcsetz über die Gerichts= Sporteln. 
Wilhelm, 
don Gottes Gnaden Koͤnisg von Württemberg. 
D. in den bestehenden Gesetzen begrän- 
dete Verschledenar#gkeit des Maßstabes der 
Sportel-Ansätze für gerschtliche Erkenntnisse 
nach dem Unterschlede der Instanzen, und 
die aus der Anwendung der Tax Ordnung 
vom Jahr 1808 slch ergebende verhältulß- 
mäßige Unglelchhelt dieser Abgabe in dem 
Appelkations = Instanzen, slud Unserer 
Aufmerksamkelt nicht entgangen. 
Um daher in Ansehung dieses Gegem 
standes die Gesetzgebung auf mglich ein- 
fache Grundsaͤte zuruͤckzufuͤhren, eborch 
neben Werelnfachung der Geschäfts= Be- 
bandlung bauptsächlich eine Gleichheit der 
Verthellung der in Frage stehenden Ab- 
gabe, mit gleichzeitiger Ruͤcsichinabne 
auf das, sämtliche Steuerpflichtige mitelbar 
berührende Interesse der Staats Kasse be- 
grändet würde, verordnen und vrrfügen. 
Wir, nach Anhdrung Unseres Gehei-
	        
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