Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

men  Raths,  und  unter  Zustimmung  Un-EEIIIEAUMIIIIII


F.  1.

Durch  alle  Gerichts-  Instanzen  hindurch
findet  ein  Sportel-Ansotz  fär  richterliche  Erkenntnlsse
  in  bürgerlichen  Rechteostreitigkelten
  statt.

F.

Der  Betrag  der  Sporkel  für  ein  Erkenmß
  richtet  sch  durchgänglg  nach  der
Grbbe  des  Strelt-Gegenstendes,
ohne  Umerschled  zwischen  dem  Haupt-Aspruche
  und  den  etwaigen  Neben  Forderungen,
  jedoch  mit  Ausschluß  der  Prozeß-Kosten.


J.  3.

Bel  Berechnung  dieser  Groͤße  des  Strelt-Gegenstandes
  kommt  es  einzig  auf  den
Werth  des  eingeklagten  Objekes,  in
wie  ferne  solches  nämlich  in  der  Klaye
als  streitig  bejzelchnet  ist,  an,  ohne
Räcksicht  darcauf,  worin  das  elgentllche
Interesse  bel  dem  Streite  für  die  Porthelen
testehe,  oder  ob  im  Werfolge  der  Verhand-=lungen
  eln  Thell  der  elngeklagten  Ferderung
  von  dem  Beklagten  zugestanden
werde.

J.  4.
Wean  der  Stiele-Gegenstand  zwer  nicht

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in  Geld-SSummen  besteßt,  aber  doch  auf
einen  bestimmiten  Geldes-Werth  sich
zurückführen  läßt;  so  bedlem  sich  der  Richter
  bei  dessen  Schätzung,  wenn  es  ihm  nsethig
  scheint,  der  Hülfe  vo#n  Sach=  eder
Kunft  Verständigen.

Wird  der  Rechtsstrele  gerade  äber  den
Wertb  einer  Seche  geführe;  se  glebt  dlejenige
  Schäung,  auf  wesche  die  Entscheldung
  des  Zechtsstrelts  selbst  ssch  gränden
auch  dle  Norm  für  den  Sportel,  Aasagz

bßt  aber  der  Stcelt,  Gegenstand  selner
Natar  nach  elne  bestimmte  Schöung
nicht  zu  (res  ingestimabilis):  so  wird  dach
blos  zum  Behufe  des  Sportel.  Ansabes,
  nach  Maßgabe  der  Umstände,  ela
Hewisser  Geld-Anuschlag  vom  Gerichte
  festgesetzt.

J.  6.

Die  vom  Rlchter  erster  Jastanz  festge
setzte  Bestimmung  des  Streitwerihes,  ist
in  Hlnsicht  auf  den  Spertel-Ansah
auch  für  dle  folgenden  Instanzen  emscheldend.


Dem  höberen  Nichter  stehr  ordemtlicher
Weise  eine  Abänderung  derselben  nlcht  zu

Beruht  jedoch  der  Spertel-Ansatz  auf
dem  Anschlag  einer  nach  ihrem  wahren
Werthe  ulcht  zu  schtenden  Soche;  so